Arbeitskleidung absetzen – so klappt es wirklich -

Arbeitskleidung absetzen – so klappt es wirklich

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Arbeitskleidung absetzen

Arbeitskleidung absetzen und von der Steuererstattung profitieren.

Jedoch ist Arbeitskleidung absetzen gar nicht mal so einfach, wie es klingt. Welche Arbeitskleidung kann ich absetzen und wann klappt es wirklich?

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Die Arbeitskleidung kann steuermindernd berücksichtigt werden, wenn es sich um eine typische Berufskleidung handelt.

Eine typische Berufskleidung kann nicht privat getragen werden und kann daher in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt werden.

Als Arbeitskleidung gilt nicht die Kleidung, die sie für ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit gekauft haben und diese wirklich nur während der Arbeit tragen.

Wann kann ich meine Arbeitskleidung absetzen?

Ist die Kleidung extra so beschaffen, dass diese nur beruflich genutzt werden kann und wegen ihres Berufes wirklich nötig ist, dann liegt typische Berufskleidung vor. Die Kosten für solche Arbeitskleidung können Sie auf jeden Fall bei ihrer Steuer geltend machen.

Was kann ich als Arbeitskleidung absetzen?

  1. Sportkleidung eines Sportlehrers
  2. Schutzbekleidung z. B. Sicherheitsschuhe, Labormantel oder Arbeitskittel
  3. Weiße Oberkleidung eines Friseurs
  4. Amtstrachten bei Staatsanwälten etc.
  5. Uniformkleidung oder spezielle Dienstkleidung
  6. Weiße Hemden mit Schulterklappen des Flugpersonals
  7. Weiße Hemden und Blusen eines Metzgereibetriebs
  8. Frack eines Orchestermusikers
  9. Weiße Arbeitskleidung bei Heilberufen

  • Die Sportkleidung kann jedoch bei einem Sportlehrer wirklich nur als Arbeitskleidung anerkannt werden, wenn diese aufgrund des Sportunterrichts wirklich notwendig ist.
  • Neben der Sportbekleidung kann auch die Sportausstattung als Werbungskosten bei der Steuer angesetzt werden.
  • Auch Reinigungskosten Arbeitskleidung können steuerlich neben der üblichen Berufskleidung abgesetzt werden,
  • Ein Arzt kann demzufolge weiße Kittel, Arztjacken und auch Hosen als Arbeitskleidung absetzen.
  • Die  Mitarbeiter eines Metzgereibetriebes können ihre weiße Hemden und Blusen sicherlich auch als Arbeitskleidung bei der Steuer als Werbungskosten angeben.
  • Das Finanzamt ist was die typische Berufskleidung betrifft sehr genau und prüft deren Ansatz auf jeden Fall nach.
  • Betreffen die Kosten für die Berufskleidung nicht mehr als 110 Euro, so kann ein pauschaler Betrag angesetzt werden. Dieser wird vom Finanzamt auch ohne Belege anerkannt.
  • Gibt es keinen Unterschied zwischen der beruflichen und privaten Kleidung, so gilt die Kleidung als Privatkleidung und kann somit steuerlich nirgends abgezogen werden.

Bevor Sie die Arbeitskleidung absetzen, sollten Sie deren Abziehbarkeit und Berücksichtigung prüfen. Nicht alles was Berufskleidung genannt wird, ist auch steuerlich tatsächlich abziehbar.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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