Arbeitsmittel absetzen aber wichtige Details beachten

Arbeitsmittel absetzen aber wichtige Details beachten

Arbeitsmittel steuerlich absetzen

Arbeitsmittel absetzen

Grundsätzlich können sowohl Unternehmer als auch fast jeder Arbeitnehmer seine Arbeitsmittel absetzen.

Jedoch sollten Sie wichtige Details bei Arbeitsmittel absetzen beachten.

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  • Bevor Sie jedoch Arbeitsmittel steuerlich absetzen, sollten der Zusammenhang und auch die Nutzung des Arbeitsmittels bei beruflicher oder selbständiger Tätigkeit klar sein.

Auf was sollten Arbeitnehmer bei Arbeitsmittel absetzen achten?

  • Jeder Arbeitnehmer kann Werbungskosten bei seiner Steuererklärung geltend machen. Zu den Werbungskosten zählen auch Kosten für Arbeitsmittel z. B. Fachbücher, Werkzeuge, typische Berufsbekleidung.
  • Alle Kosten, die durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sind, können bei der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Die Kosten können jedoch nur berücksichtigt werden, soweit sie steuerfreie oder pauschal besteuerte Ersatzleistungen des Arbeitgebers übersteigen.
  • Beteiligt sich der Arbeitgeber bei den Ausgaben der angestellten Tätigkeit, so muss dieser Betrag von den entstandenen Kosten abgezogen werden. Die Differenz dürfen Sie in solchen Fällen als Arbeitsmittel und somit als Werbungskosten absetzen.
  • Neben dem Kaufpreis können Sie auch Kosten für Reparaturen und Reinigungen als Arbeitsmittel absetzen.
  • Weiterhin sollte ein Arbeitnehmer beachten, dass die Kosten für Arbeitsmittel möglichst die 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) Grenze nicht übersteigen, weil die Kosten ansonsten auf die Jahre der üblichen Nutzungsdauer des Arbeitsmittels verteilt werden müssen.
  • Bis 410 Euro können somit die Kosten für Arbeitsmittel in voller Höhe im Jahr der Bezahlung abgesetzt werden.
  • Betragen die Kosten für Arbeitsmittel mehr als 410 Euro, so müssen diese auf die Jahre der üblichen Nutzungsdauer verteilt werden.

Beispiel:

  • Sie haben im Januar 2013 ein PC für 499 Euro (Netto) für ihre berufliche Tätigkeit erworben. Diesen nutzen Sie hauptsächlich beruflich.
  • Da der PC mehr als 410 Euro kostet, muss der Kaufpreis auf die übliche Nutzungsdauer von 3 Jahren verteilt werden.
  • Somit können Sie im Jahr 2013 nur 166 Euro (1/3 von 499 Euro) als Werbungskosten geltend machen.

Muss ich die Belege für Arbeitsmittel als Kosten eines Arbeitnehmers aufbewahren, um Arbeitsmittel absetzen zu können?

  • Die Belege sollten auf jeden Fall als Nachweis aufbewahrt werden, wenn die Werbungskosten höher als 1.000 Euro sind.
  • Ohne Belege können die Kosten bei der Steuererklärung gar nicht berücksichtigt werden.
  • Sie sollten ihre Belege so ablegen, dass Sie bei einer evtl. Rückfrage oder bei Prüfung durch das Finanzamt auf jeden Fall was vorlegen können.
  • Betragen ihre Werbungskosten inkl. der Kosten für die Arbeitsmittel weniger als 1.000 Euro, so brauchen Sie keine Belege aufzubewahren und zu sammeln, weil hier der Werbungskostenpauschbetrag anstatt der tatsächlichen Kosten vom Finanzamt berücksichtigt wird.

Auch der Ansatz von Kosten für Arbeitsmittel könnte eine Steuerersparnis bewirken. Hier sollten Sie jedoch wichtige Details beachten, um das beste Ergebnis bei der Steuer zu erreichen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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