Ich möchte meine Steuer zurück haben, was soll ich tun? -

Ich möchte meine Steuer zurück haben, was soll ich tun?

Steuern zurück

Steuer zurück

Lassen Sie den Fiskus ihre Steuer zurück zahlen und profitieren Sie davon.

Um Steuer zurück zu bekommen, sollte man seine Steuer machen oder machen lassen. Gerade wenn Sie sich mit der Steuererklärung gar nicht auskennen, ist es sinnvoll die Steuer vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein machen zu lassen, um Nachteile bzw. unnötige Steuernachzahlungen zu vermeiden und ihre Steuer wirklich zurück zu bekommen.

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Was soll ich tun, um Steuer zurück zu erhalten?

  • Ob Arbeitnehmer, Unternehmer, Student oder Schüler, alle die Steuern zahlen, sollten auch die Möglichkeit haben einen Teil ihrer Steuer zurück zu fordern. Um Steuern zurück verlangen zu können, sollten Sie ihre Steuererklärung machen und sich das Ergebnis ausrechnen lassen.
  • Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Sie alleine nicht weiter kommen oder nicht wissen, was steuerlich möglich ist, um möglichst viel an Steuer zurück vom Fiskus bekommen zu können.
  • Vergessen Sie nichts und checken Sie ihre Steuererklärung und vergleichen Sie ihre aktuellen Daten mit den Daten aus dem Vorjahr. Vielleicht fällt ihnen etwas auf, was evtl. vergessen wurde.

Was Arbeitnehmer tun sollen, um Steuer zurück zu verlangen?

  • Es hängt viel von ihrer persönlichen Situation, ihrem verdientem Geld und insbesondere auch von den Kosten ab, ob Sie Lohnsteuer zurück erhalten können.
  • Machen Sie alle Kosten geltend, die mit ihrer beruflichen Tätigkeit zusammen hängen und informieren Sie sich, ob die Kosten auch abzugsfähig sind.

  • Als Arbeitnehmer können Sie folgende Ausgaben bei der Steuer berücksichtigen und als Werbungskosten abziehen:

–          Fahrtkosten

–          Beiträge zu Berufsverbänden z. B. Verdi

–          Kosten für Arbeitsmittel wie z. B. Computer, Arbeitstisch, Lampen, Arbeitsstuhl, Drucker usw.

–          Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer (Voraussetzungen beachten)

–          Fortbildungskosten

–          Reisekosten

–          Bewerbungskosten

–          Kontoführungsgebühren

–          Kosten durch die doppelte Haushaltführung (Voraussetzungen beachten)

–          Ausgaben für die Reinigung ihrer Kleidung

  • Haben Sie diese Kosten und übersteigen ihre Kosten insgesamt 1.000 Euro pro Jahr nicht, so brauchen Sie diese nicht anzugeben und auch keine Belege zu sammeln, weil ein Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro in solchen Fällen angesetzt wird.
  • Machen Sie alle ihre Kosten, die absetzbar sind, bei der Steuer geltend, um die Steuer zurück zu bekommen.

Auf was sollten Schüler und Studenten Acht geben?

  • Auch Schüler und Studenten, die noch lernen, können in bestimmten Fällen von einer Steuererklärung profitieren.
  • Bei manchen Studenten oder Schüler könnten die Voraussetzungen erfüllt sein, um die entstandene Kosten in das Folgejahr als Verlust vorzutragen.
  • Hier lohnt es sich eine Steuererklärung zu machen, um im Folgejahr die Steuer zurück zu bekommen.

Was vergessen oft Unternehmer, die noch ganz am Anfang sind, um Steuer zurück zu erhalten?

  • Die Unternehmer sollen alle ihre Kosten ansetzen. Die Kosten, die bereits vor der selbständigen Tätigkeit entstanden sind, sollten als vorweggenommene Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
  • Entscheidend für den Abzug ist die unternehmerische Nutzung. Nutzen Sie alles Notwendige so, dass ein Abzug möglich ist und profitieren Sie von vollem Abzug der Kosten.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen könnte ein Abzug der Kosten bereits erfolgen, obwohl noch nichts angeschafft wurde aber bereits in Planung ist. Fragen Sie ihren Steuerberater, was alles möglich ist und erhalten Sie ihre Steuer zurück.

Verzichten Sie nicht auf ihre Steuererstattung und geben Sie ihre Steuererklärung ab.

Lassen Sie sich mit dem Steuer-Rechner 2012 die Steuer ausrechnen und erfahren Sie, was Sie an Steuer zurück erhalten können.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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