Fahrtenbuch Regelung – finanzamtssicheres Fahrtenbuch -

Fahrtenbuch Regelung – finanzamtssicheres Fahrtenbuch

Wichtige Infos über die Fahrtenbuch Regelung – Wie Ihr Fahrtenbuch finanzamtsicher ist

Die Fahrtenbuch Regelung ist dafür da, um den tatsächlichen privaten Anteil eines Betriebs – PKWs ermitteln zu können. Sie fahren mit Ihrem betrieblichen oder beruflichen Auto auch privat? Dann wäre ein Fahrtenbuch evtl. sinnvoller. Weiterhin gibt es noch die 1 Prozent Regelung, diese ist allerdings oft höher als die tatsächliche private Nutzung des Firmenfahrzeugs.

Das Finanzamt hat immer wieder die Mindestanforderungen bzw. die Fahrtenbuch Regelung überprüft und es ist wichtig, dass das Fahrtenbuch vollständig und richtig ist und es darf auf keinen Fall eine nachträgliche Änderung vorgenommen werden. Ihr Fahrtenbuch wird vom Finanzamt nicht akzeptiert, wenn Sie nachträglich versuchen irgendwelche Angaben zu ändern oder wenn Sie das Fahrtenbuch nicht zeitnah führen. Es muss klar und deutlich, zeitnah und in geschlossener Form geführt werden sowie für einen Prüfer nachvollziehbar sein.

Folgende Mindestangaben und Fahrtenbuch Regelung muss ein finanzamtssicheres Fahrtenbuch enthalten:

  1. Datum
  2. Fahrtziel
  3. Aufgesuchter Kunde bzw. Geschäftspartner
  4. Falls kein Kunden- oder Geschäftspartnerbesuch vorliegt, so geben Sie bitte ein konkretes Ziel bzw. Gegenstand der betrieblichen/dienstlichen Fahrt an

Wichtige Regelungen des Fahrtenbuches

Einfach nur Ortsangaben im Fahrtenbuch reichen dann aus, wenn sich der Name des Kunden aufgrund von Unterlagen wie z. B. Rechnung o.ä. plausibel und nachvollziehbar ergibt oder wenn aus der Ortsangabe der aufgesuchte Kunde oder Geschäftspartner zweifelfrei ergibt.

Die zu erfassenden Fahrten müssen vollständig und fortlaufend sein, weiterhin sollte der erreichte Gesamtkilometerstand mit den gesamten erfassten betrieblichen Fahrten übereinstimmen. Dabei ist grundsätzlich jede einzelne berufliche Verwendung für sich und mit dem erreichten Gesamtkilometerstand des Betriebs – PKWs aufzuzeichnen.

Falls jedoch eine einheitliche berufliche Reise aus mehreren Fahrten besteht, so können diese Fahrten zusammengefasst werden und als eine Reise insgesamt im Fahrtenbuch erfasst werden. Hier reicht es aus, den am Ende der gesamten Reise erreichten Gesamtkilometerstand aufzuzeichnen, wenn jedoch zugleich die einzelnen besuchten Kunden in der zeitlichen Reihenfolge aufgeführt werden, so wie diese auch besucht wurden.

Noch mehr Details zum Fahrtenbuch erhalten Sie hier

 

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

 

 

 


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