Ehegattenarbeitsverhältnis lohnt sich oft aber warum? -

Ehegattenarbeitsverhältnis lohnt sich oft aber warum?

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Ehegattenarbeitsverhältnis

Aus welchen Gründen lohnt sich das Ehegattenarbeitsverhältnis wirklich und was müssen Ehepartner dabei beachten, damit dieses vom Finanzamt anerkannt wird?

Oft können kleinere und mittlere Unternehmen sowie auch Freiberufler auf ein Ehegattenarbeitsverhältnis nicht verzichten.
Jedoch müssen auch hier bestimmte Regeln, wie bei fremden Mitarbeitern, beachtet werden.

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Warum kann ein Ehegattenarbeitsverhältnis vorteilhaft sein?

Durch ein Arbeitsverhältnis mit dem Ehegatten können Steuern gespart werden. Betroffen ist die Gewerbesteuer. Diese reduziert sich durch die Lohnzahlungen des Unternehmers als Arbeitgeber an seinen Ehegatten.

  • Die Lohnkosten werden als Betriebsausgabe berücksichtigt und mindern somit den Gewinn und auch den Gewerbeertrag, der für die Ermittlung der Gewerbesteuer verwendet wird.

Weitere Steuerersparnis stellt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag dar, den der Ehegatte von seinem Einkommen aus der angestellten Tätigkeit abziehen kann.

  • Günstige Kranken- und Rentenversicherung ergibt sich, wenn das Ehegattenarbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig ist. Da allein der Krankenversicherungsbeitrag bei Selbständigen recht höher ausfällt.

Einen Vorteil kann ein möglicher Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung darstellen. Hier können sich die Ehegatten einfach bei einem Versicherungsunternehmen beraten lassen.

  • Im Grunde kann das Ehegattenarbeitsverhältnis viele sowohl steuerliche als auch persönliche Vorteile mit sich bringen, wie z. B. sozialvesicherungsrechtliche Absicherung des angestellten Ehegatten und auch Steuervorteile bei der Gewerbesteuer.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit das Ehegattenarbeitsverhältnis vom Finanzamt anerkannt wird?

Folgende Voraussetzungen müssen Unternehmer als Arbeitgeber beachten, damit das Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten tatsächich akzeptiert wird:

  • schriftlicher Arbeitsvertrag
  • Ehegatte muss tatsächlich, wie im Arbeitsvertrag angegeben, im Unternehmen arbeiten

  • der Ehegatte als Arbeitnehmer sollte auch wie ein fremder Dritte, weisungsgebunden in Bezug auf Zeit, Dauer, Art und Ort des Ehegattenarbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sein und sich an Öffnungszeiten, betrieblichen Dienstplan, Urlaub oder Ferien halten
  • Vereinbarung eines angemessenen Lohns (Fremdvergleich – kein extrem hohes Gehalt vereinbaren)
  • Lohnzahlungen als Betriebsausgabe berücksichtigt
  • Ehegatte ersetzt eine fremde Arbeitskraft
  • Anerkennung der Krankenkasse des Ehegattenarbeitsverhältnisses.

Werden alle Voraussetzungen von beiden Seiten beachtet, so steht dem Ehegattenarbeitsverhältnis nichts mehr im Wege und die sowohl steuerliche als auch persönliche Vorteile können in Anspruch genommen werden.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


2 comments on “Ehegattenarbeitsverhältnis lohnt sich oft aber warum?

  1. Holger Genopka sagt:

    Kann man Ihre neusten Blogeintragungen wie bei http://www.der-onlinesteuerberater.de abonnieren?

    • Sehr geehrter Herr Genopka,

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      Viel Erfolg und Grüße
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