Ehegattenarbeitsvertrag finanzamtsicher abschließen

Ehegattenarbeitsvertrag welche wichtigen Details muss ich wissen?

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Ehegattenarbeitsvertrag

Was muss ich bei einem Ehegattenarbeitsvertrag unbedingt wissen, damit dieser auch anerkannt wird?

In einem Ehegattenarbeitsvertrag müssen die Arbeitszeiten und alle anderen wichtigen Details klar und fest geregelt sein. Dabei müssen die Arbeitszeiten nicht nur im Arbeitsvertrag angegeben sein, sondern der Ehegatte muss diese auch einhalten und tatsächlich die Stunden, die aufgrund des Ehegattenarbeitsverhältnisses vorliegen erfüllen.

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  • Ein Ehegattenarbeitsvertrag muss eigentlich die Angaben enthalten, die bei einem fremden Arbeitnehmer auch vorhanden sind.

Besteht ein Ehegattenarbeitsverhältnis bei Nichteinhaltung der Arbeitszeiten?

  • Fehlen die Arbeitszeiten im Ehegattenarbeitsvertrag und wird keine Stundenliste geführt, so könnte dies zu Aberkennung eines solchen Arbeitsvertrages führen.
  • Das bedeutet wiederrum, dass der Lohn des Ehegatten nicht als Betriebsausgabe bei der Steuer berücksichtigt wird.
  • Neben der Regelung im Vertrag muss diese auch tatsächlich umgesetzt werden. Arbeitet der Ehegatte zu keinen festen Arbeitszeiten, wie im Ehegattenarbeitsvertrag angegeben, könnte solch ein Vertrag leider nicht anerkannt werden.

Was muss ich beachten, damit das Ehegattenarbeitsverhältnis anerkannt wird?

  • Alle wichtigen Punkte des Arbeitsvertrages, die bei fremden Arbeitnehmern festgelegt sind, sollten auch bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen eingehalten werden.
  • Die Arbeitszeit klar regeln und Stundenlisten führen. Außerdem soll die vertraglich geregelte Arbeitszeit auch wirklich erbracht werden.
  • Alle möglichen Arbeitgeberpflichten sollten erfüllt sein, besonders die Regelung der Lohnfortzahlung.
  • Tätigkeiten klar und deutlich im Arbeitsvertrag festlegen, für die ein fremder Dritter sonst eingestellt werden müsste.
  • Der Ehegatte sollte die Arbeit nicht von zu Hause erledigen, wie es diesem passt, sondern am besten im Betrieb zu geregelten Arbeitszeiten, wie alle anderen Angestellten auch.
  • Der Inhalt des abgeschlossenen Arbeitsvertrages darf nicht zu pauschal klingen sondern klar und deutlich wie es bei fremden Dritten üblich ist.
  • Geben Sie ganz genau im Arbeitsvertag an, zu welchen Tagen und wie viel Stunden der Ehegatten tatsächlich arbeiten sollte.

Das Finanzamt nimmt das Ehegattenarbeitsverhältnis unter die Lupe und lässt es nicht anerkennen, wenn wichtige kleine Details wie Arbeitszeit nicht erfüllt werden

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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