Student Arbeitslosengeld aber wann zahlt der Fiskus? -

Student Arbeitslosengeld aber wann zahlt der Fiskus?

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Student Arbeitslosengeld

Kann ein Student Arbeitslosengeld unmittelbar vor dem Beginn der Vorlesungen bekommen?

Trotz baldiger Aufnahme eines Studiums bekam ein Student Arbeitslosengeld nicht bis zum Beginn des Semesters sondern bis zum Beginn der tatsächlichen Vorlesungen.

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In der Regel wird das Arbeitslosengeld bei Studenten nicht gezahlt. Da nur derjenige Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer zur Verfügung den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes steht.

  • Aktuell entschied das Hessische Landessozialgericht jedoch, dass dies auch für die Zeit bis zum Vorlesungsbeginn der Fall sein kann und dass Studenten in solchen Fällen das Arbeitslosengeld nicht bis zum Semesterbeginn sondern bis Vorlesungsbeginn gewährt werden muss.

In der Regel können Studenten oft nur eine versicherungsfreie Beschäftigung während ihres Studiums aufnehmen.

  • Hier sind jedoch einige Regelungen bei Beschäftigungen von Studenten zu beachten, weil nicht jede Tätigkeit eines Studenten tatsächlich versicherungsfrei ist.

Mit Beginn des Studiums bzw. des Semester erst ab dem tatsächlichen Unterricht liegt tatsächlich eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung in der Regel bei Studenten vor.

Um welche Art von Student Arbeitslosengeld ging es bei dem aktuellen Fall?

Nach dem der Arbeitsvertrag einer ehemals als Sachbearbeiterin tätigen künftigen Studentin aufgelöst wurde, beantragte diese das Arbeitslosengeld.

  • Als die künftige Studentin das Arbeitsamt informiert hatte, dass diese bald ein BWL-Studium aufnehmen wird, hat das Arbeitsamt ihr das Arbeitslosengeld sofort ab Semesterbeginn 1.9. gestrichen.

Die Begründung des Amtes lautete: Als Studentin kann sie nur einer versicherungsfreien Beschäftigung nachgehen und somit steht diese dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

  • Die Studentin war jedoch der Meinung, dass diese Begründung nicht zwischen dem Semesterbeginn und dem Beginn der Vorlesungen eigentlich so  gelten kann.

Die Richter gaben der Studentin Recht.

Wann steht einem Student Arbeitslosengeld vor Vorlesungsbeginn zu?

Nur aufgrund einer Immatrikulation tritt keine Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ein, um das Arbeitslosengeld aufheben zu dürfen.

  • Gerade zwischen Semesterbeginn und Vorlesungen war die Studentin nicht beschäftigt und erfüllte eigentlich alle Voraussetzungen, um das Arbeitslosengeld zu bekommen, da sie ja noch nicht richtig studiert hatte.

Deshalb stand die Studentin der Arbeitsvermittlung bis zum 3.10. also dem Vorlesungsbeginn wirklich zur Verfügung.

Das Amt muss daher dar Arbeitslosengeld zwischen Semesterbeginn und tatsächlichen Vorlesungen an Studenten zahlen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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