Verpflegungspauschale und Unterbrechung bei Steuererklärung -

Verpflegungspauschale und Unterbrechung bei Steuererklärung

verpflegungspauschale ermitteln

Verpflegungspauschale

Wann wird die Verpflegungspauschale und bei welcher Unterbrechung der Auswärtstätigkeit bei der Steuer erneut für drei Monate gewährt?

Welche wichtige Details muss ich beim Ansatz der Verpflegungspauschale beachten?

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  • Die Verpflegungskosten bzw. der Verpflegungsmehraufwand kann nicht erneut bei der Steuer drei Monate lang berücksichtigt werden, wenn die Unterbrechung der Auswärtstätigkeit weniger als vier Wochen beträgt.

Für wie lange darf der Verpflegungsmehraufwand maximal angesetzt werden?

Die Verpflegungspauschale darf maximal für drei Monate bei einer Auswärtstätigkeit angesetzt werden.

  • Bei einer Unterbrechung von länger als vier Monate kann die Verpflegungspauschale für weitere drei Monate bei der Steuer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden.
  • Wird die auswärtige Tätigkeit nicht komplett für vier Wochen unterbrochen, so kann kein Verpflegungsmehraufwand für diese Zeit angesetzt werden.
  • Sowohl bei Dienstreisen als auch bei einer Auswärtstätigkeit gilt die drei Monatsfrist.

Wann kann Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden?

  • Die Verpflegungspauschale kann als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn Sie vorübergehend von ihrer Wohnung und der dauerhaften betrieblichen Tätigkeit bzw. dem Mittelpunkt ihrer längerfristigen Tätigkeit aus betrieblichen Gründen fern bleiben.
  • Dabei können Sie jedoch nur die gesetzlich festgesetzten Pauschbeträge entsprechend der Abwesenheitsdauer berücksichtigen.

Welche Verpflegungspauschale kann ich ansetzen?

Für jeden Tag können folgende Pauschalen bei Abwesenheiten geltend gemacht werden:

1. bei 24 Stunden Abwesenheit 24 Euro

2. bei weniger als 24 Stunden jedoch mindestens 14 Stunden 12 Euro

3. bei weniger als 14 Stunden jedoch mindestens 8 Stunden 6 Euro.

Was gilt im Ausland bei Verpflegungsmehraufwand?

Wenn Sie im Ausland tätig werden, dann sollten Sie die länderweise unterschiedliche Pauschbeträge in solchen Fällen beachten. Die Auslandstagegelder sind im Bundesreisekostengesetz geregelt.

Wie berechne ich die Verpflegungspauschale?

Schreiben Sie sich die Abwesenheitsstunden auf z. B. den genauen Zeitpunkt des Beginns der Abwesenheit die Abfahrtzeit und bei Rückreise den Ankunftszeitpunkt.

  • Die Abwesenheit sollte auf jeden Fall immer als Beweismittel dokumentiert werden.
  • Die Form der Dokumentation ist Ihnen selbst überlassen, ob Sie eine Reisekostenabrechnung dazu verwenden oder eine Excel-Tabelle erstellen.
  • Sie sollten nachvollziehbar und wahrheitsgemäß die Verpflegungspausche ermitteln.

Vor dem Ansatz der Verpflegungspauschale müssen die Voraussetzungen ganz genau überprüft werden. Was gesetzlich geregelt ist, gilt schließlich für alle entsprechend.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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