Bewertungsgesetz 2012 - Erbschaft- und Schenkungsteuer -

Bewertungsgesetz 2012 Erbschaft- und Schenkungsteuer

Bewertungsgesetz 2012 und deren Änderungen

Was änderte sich beim Bewertungsgesetz 2012 in Bezug auf die Erbschaft- und Schenkungssteuer?

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  • Die Bewertung ist für die Ermittlung der Erbschaft – und Schenkungsteuer oft bei Grundstücken notwendig.
  • Auch für die Bewertung eines Unternehmens wird öfters das Bewertungsgesetz 2012 angewandt. Da der Wert bei Grundstücken z. B. der Einheitswert oder bei Betrieben das Betriebsvermögen zunächst ermittelt werden müsste.
  • Viele Firmen werden zunächst bewertet bei Schenkung oder Übertragung des Betriebes.  Hier sollte man sich besonders beraten lassen, um alle steuerliche Angelegenheiten von Anfang an klären zu können, um später keine Überraschungen zu erwarten.
  • Hier wurden die Vorschriften über die gesonderten Feststellungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungssteuer sowie der Grunderwerbsteuer aus Praktikabilitätsgründen und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung weiter präzisiert.
  • Außerdem wurde insbesondere klargestellt, dass Beteiligter am Feststellungsverfahren auch der Steuerschuldner der Erbschaft- und Schenkungssteuer nach dem ErbStG bzw. Grunderwerbsteuer nach dem GrEStG ist.

  • Trotz der Verzögerung des Inkrafttretens der Änderungen  wurde an dem im Gesetzentwurf vorgesehenen erstmalige Anwendung auf Bewertungsstichtage nach dem 30. Juni 2011 festgehalten.

Damit die Ermittlung des gemeinen Werts bebauter Grundstücke im Sachwertverfahren gewährleistet ist, werden nun die Regelherstellungskosten an Hand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes an die Entwicklung der Baupreise angepasst.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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