Betriebsprüfung Finanzamt - Was genau prüft der Fiskus in 2014? -

Betriebsprüfung Finanzamt – Was genau prüft der Fiskus in 2014?

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Betriebsprüfung Finanzamt

Auf was der Betriebsprüfer bei Betriebsprüfung Finanzamt genauer schaut, wird in der Regel nicht verraten.

Jedoch hat das Finanzamt Nordrhein-Westfalen (NRW) keine Geheimnisse vor seinen Steuerzahlern und veröffentlicht einige wichtige Schwerpunkte bei Betriebsprüfung Finanzamt.

Die veröffentlichten Schwerpunkte des Finanzamtes Nordrhein-Westfalen gelten zwar nicht für jedes Bundesland aber die Finanzämter anderer Bundesländer werden bestimmt ähnlich bei ihrer Prüfung vorgehen.

Folgende Sachverhalte schaut sich der Fiskus in Nordrhein-Westfalen ganz genau an:

  • Vermietung und Verpachtung bei Beginn bzw. im ersten Jahr
  • Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Beteiligung an Kapitalgesellschaften (Prüfung der steuerlichen Behandlung des § 8b des Körperschaftsteuergesetzes).

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Was nimt der Fiskus bei Einkommensteuer während der Betriebsprüfung Finanzamt besonder unter die Lupe?

Bei den Land- und Forstwirten und somit den Einkünften aus Land- und Forstwirschaft schaut der Fiskus in NRW auf folgende Punkte:

  • Erbauseinandersetzung
  • Nutzungsumfang/Nutzungsänderung/Veräußerung von Land- und Forstwirschaftlichen Flächen
  • schlafende Landwirte
  • Liebhaberei
  • Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen.

Prüfung der Gewerbebetriebe und Selbständige

Bei Gewerbebetrieben und Selbständigen gibt es Einiges zu überprüfen. Insbesondere wird Folgendes bei ber Betriebsprüfung in NRW genauer unter die Lupe genommen:

  • Gesellschafterwechsel, Liebhaberei, Photovoltaikanlagen
  • Investitionsabzugsbetrag, Umwandlungen/Einbringungen
  • Betriebsaufspaltung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Schuldzinsenabzug
  • Branchenspezifische Untersuchungen, Fahrtkosten, Arbeitszimmer, Aufsichtsratvergütungen
  • E-Bilanz, Verluste bei beschränkter Haftung, Betriebsveräußerung/-aufgabe, Anteilsveräußerung und Verluste.

Das prüft der Fiskus bei Betriebsprüfung Finanzamt NRW bei Arbeitnehmern

Bestimmte Arbeitnehmer müssen keine Steuererklärung abgeben aber der Fiskus prüft, ob eine Verpflichtung besteht.

Der Fiskus prüft:


Prüfung der Geldanleger in NRW bei Betriebsprüfung Finanzamt

Die Vollständigkeit der Einnahmen aus Kapitalvermögen wird überprüft. Die Einnahmen aus Kapitalvermögen an sich werden gecheckt. Außerdem wird noch auf die Besteuerung von Kapitalanlagen genauer geschaut.

Prüfung der Vermieter oder Pächter in NRW bei Betriebsprüfung Finanzamt

Werden bei der Steuererklärung hohe Erhaltungsaufwendungen angegeben, so erfolgt hier eine Überprüfung deren Richtigkeit. Außerdem wird noch der Leerstand, Abschreibung, Anschaffungsnaher Aufwand, Übertragung des Vermögens, Vermietung im Erstjahr, teilunentgeltliche Überlassung und die Kaufpreisaufteilung geprüft.

  • Prüfung der sonstigen Einkünfte und privaten Veräußerungsgeschäfte

Die Renten und anderes ähnliches Einkommen bzw. Leistungen werden geprüft. Private Veräußerungsgeschäfte werden in Bezug auf Grundstücke vom Fiskus in NRW gecheckt. Insbesondere wird auf die Vollständigkeit der gemeldeten Einnahmen ein Auge drauf geworfen.

Welche privaten Ausgaben werden bei der Betriebsprüfung in NRW genauer angeschaut?

Gecheckt werden die gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die Altersorsorgekosten, das Schulgeld, Datenabgleich, Dauernde Lasten und Renten.

  • Außerdem werden noch die Heimunterbringung bzw. Pflegekosten, der Pflegepauschbetrag, Unterstützung naher Angehöriger, andere außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art und ausländische Untersützungsleistungen geprüft.

Die oben beschriebenen Schwerpunkte gelten zwar nicht für alle Bundesländer, jedoch wird es bei den anderen Bundesländern ähnlich bei der Betriebsprüfung Finanzamt verlaufen. Das bedeutet jedoch nicht, das andere besondere Sachverhalte gar nicht geprüft werden.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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