Bettensteuer nun auch in Flensburg rechtsmäßig -

Bettensteuer nun auch in Flensburg rechtsmäßig

bettensteuer als pauschalabgabe

Bettensteuer

Die Bettensteuer in Flensburg gibt es bereits seit Januar 2013. Nun wurde aktuell vom Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Bettensteuer rechtsmäßig ist.

Was wird mit Bettensteuer eigentlich besteuert?

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Diese Steuer fällt an, wenn Übernachtung in einer Jugenherberge bzw. anderen Beherbergungsbetrieben erfolgt und die Gäste nicht aus beruflichen Gründen dort übernachten und bereits volljährig sind.

  • Die sog. Beherbergungsabgabe muss der Jungendherbergbetreiber dem Fiskus abdrücken.

Da ein Jungendherbergebetreiber die Bettensteuer nicht in Ordnung fand, hat dieser einen Antrag auf die Unwirksamkeit der Steuer und somit der Satzung der Stadt Flensburg beim Oberverwaltungsgericht gestellt.

  • Daraufhin lehnte das Oberverwaltungsgericht mit dem aktuellen Urteil vom 06. 02.14 den Antrag des Jugenherberbetreibers ab.

Der Jugendherbergerbetreiber aus Flensburg stellte bereits im Jahr 2013 einen Eilantrag gegen die Abgabe, das Gericht lehnte damals diesen ab.

  • Aufgrund der damaligen Entscheidung wollte der Jugendherbergbetreiber, jedoch mit einem normalen Antrag evtl. die Abschaffung dieser Steuer zu erreichen, was letzendlich misslungen ist.

Es gab im Februar 2013 eine Entscheidung des Obervewaltungsgerichtes, wobei die Lübecker Bettensteuer für rechtsmäßig erklärt wurde.

Wer zahlt die Bettensteuer?

Gezahlt wird die Bettensteuer in der Regel von den Gästen, die in Jugendherbergen oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben übernachten.

Der Jugendherbergebetreiber muss seinen Gästen diese in Rechnung stellen, weil der Fiskus die Steuer von diesem für die Übernachtung der Gäste abkassieren wird.

Wie hoch ist die Bettensteuer?

Es gibt drei Stufen für die Erhebung dieser Steuer. Es können 1,50 Euro bis 4,00 Euro pro Übernachtung anfallen, hier kommt es drauf an, wie die Herberge oder das Hotel klassifiziert ist.

  • Die Steuer wird jedoch nur erhoben, wenn die Gäste das 18. Lebensjahr erreicht haben und nicht aus beruflichen Gründen dort übernachten wollen.

Über die Höhe der Abgabe entscheidet das Deutsche Hotelklassifizierungssystem. Hier wird jedes Beherbergungsbetrieb eingestuft.

  • Weiterhin wurde vom Gericht entschieden, dass die Steuer als Pauschalabgabe in drei Stufen erhoben werden kann.

Die Jugendherbergen wurden nicht durch die Stadt Flensburg von der Bettensteuer befreit, obwohl die dortigen Gäste in der Regel Kinder unter 18. Jahre sind und hierdurch eine Befreiung von der Bettensteuer vorliegt.

Es bleibt den Beherbergungsbetrieben nichts anderes übrig, als die gesetzliche Regelung der Bettensteuer in Flensburg zu akzeptieren.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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