Handwerker absetzen - In Prüfung Kürzung auf Sockelbetrag -

Handwerker absetzen – In Prüfung Kürzung auf Sockelbetrag

haushaltsnahe Handwerkerleistungen

Handwerker absetzen

Handwerker absetzen war bisher lohnenswert, sowohl für den Handwerker als auch für den beauftragten Steuerzahler, weil der Staat einen großzügigen Bonus hierfür angeboten hat.

Nun wird eine Kürzung des Handwerker-Steuerbonuses durch die Bundesregierung geprüft, was letzendlich dazu führen könnte, dass es nicht mehr so attraktiv sein wird einen Handwerker absetzen zu wollen.

  • Bisher konnte Steuerzahler ohne eines Sockelbetrages 20 Prozent aber max. 1.200 Euro für den Handwerker absetzen.

Die Bundesregierung überprüft momentan, ob ein Sockelbetrag von 300,00 Euro eingeführt werden soll.

Anzeige

Was will die Regierung mit der Einsprarung von Handwerker absetzen erreichen?

Gebäudesanierung soll steuerlich mehr gefördert werden und das eingesparte Geld könnte in diese Richtung verwendet werden.

Das Bundesland Bayern ist gegen die geprüfte Kürzung des Handwerker-Bonuses. Da es ja nicht sein kann, dem Bürger einen Steuervorteil weg zu nehmen und das damit eingesparte Geld einfach für neue Vergünstigungen zu verwenden.

  • Durch einen Sprecher von Finanzminister Schäuble wurde bekannt, dass falls die Regierung tatsächlich eine Kürzung des Handwerkerbonuses vornimmt, so werden auch die Länder ins Boot geholt.

Es gebe keine Grundlage für die Änderung der momentan geltenden gesetzlichen Regelung ohne einer Beteiligung der Länder an diesem Vorhaben.

  • Die Bundesregierung wird durch das Finanzministerum bei der Kürzung des Handwerker- Steuerbonuses unterstützt und findet, dass die Gebäudesanierung messbare Fortschritte für das Energiesparen bringen könnte.

Dabei sieht Hans-Peter Wollseifer den Handwerker-Steuerbonus als unverzichtbar. Gegen Schwarzarbeit sollte dieser voll dem Bürger erhalten bleiben.

  • Bisher konnte der Bürger 20 Prozent der Handwerkerleistung aber maximal 1.200,00 Euro pro Jahr von der Steuer abziehen und somit von dem Handwerker-Bonus profitieren. Dabei ist das Material nicht abzugsfähig.

Sollte ein Sockelbetrag eingeführt werden, so müsste der Steuerzahler 900,00 Euro pro Jahr mehr an Steuern zahlen, wenn er nicht mehr den vollen Handwerker-Steuerbonus in Anspruch nehmen darf.

  • Dafür wird es andere Steuerersparnisse bei Gebäudesanierung geben, wovon bestimmte Bürger wieder profiteren könnten.

Es bleibt somit abzuwarten, ob eine Kürzung durch die Überprüfung der Bundesregierung tatsächlich erfolgt.

Viele Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.