Private Kfz Nutzung der Betriebs-PKWs

Private Kfz Nutzung eines Betriebs-PKWs

Für Firmenwagen, die von Mitarbeitern oder Chefs selbst auch für die private Kfz Nutzung verwendet werden können, gibt es neue und klare Regelungen.

Da das Thema private Kfz Nutzung und Besteuerung von Firmenwagen mittlerweile so komplex ist und die ständigen Änderungen oft für Unsicherheiten und Verwirrungen gesorgt haben, kam jetzt nun ein neues Anwendungsschreiben vom Bundesfinanzministerium raus.

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Was gilt bei mehreren Firmenwagen?

  • Gehören mehrere PKWs zum Betriebsvermögen eines Unternehmers und werden diese auch für Privatfahrten genutzt, so ist grundsätzlich für jedes Fahrzeug die 1 Prozent Regelung für die private Kfz Nutzung anzusetzen.

Was gilt, wenn der Unternehmer nachweisen kann, dass bestimmte Firmenwagen nicht privat genutzt werden können?

  • Kann jedoch der Unternehmer dagegen nachweisen, dass bestimmte Firmenwagen ausschließlich betrieblich genutzt werden, weil diese für eine private Kfz Nutzung gar nicht geeignet sind oder diese ausschließlich eigenen Arbeitnehmern zur Nutzung überlassen werden, so ist für diese Firmenwagen keine 1. Prozent Regelung zu ermitteln und somit anzusetzen (z. B. Werkstattwagen).
  • Das gleiche gilt auch für Firmenwagen, die nach betrieblicher Nutzungszuweisung nicht für private Nutzung PKWPrivate Kfz Nutzung eines Betriebs-PKWs zur Verfügung stehen.

Beispiele dazu:

  1. Vorführwagen eines Kraftfahrzeughändlers, zur Vermietung bestimmter PKWs oder Fahrzeuge von Steuerpflichtigen, die ihre Tätigkeit nicht in einer festen örtlichen Einrichtung ausüben oder die ihre Leistungen nur durch den Einsatz eines Kraftfahrzeugs erbringen können.

Welche Vereinfachungsregelung gibt es hierzu?

  • Hat der Unternehmer mehrere Firmenwagen und gibt dieser in seiner Gewinnermittlung durch den Ansatz einer 1 Prozent Regelung an, dass von ihm das Kraftfahrzeug mit dem höchsten Listenpreis auch für die private Kfz Nutzung verwendet wird, ist diesen Angaben aus Vereinfachungsgründen zu folgen und für weitere Fahrzeuge keine zusätzliche 1 Prozent Regelung anzusetzen.

Das gleiche gilt auch für Angehörige bei privater Nutzung des Firmenwagens

  • Für die private Kfz Nutzung von betrieblichen Firmenwagen durch Angehörige des Unternehmers gilt dies entsprechend, wenn je Person das Kraftfahrzeug mit dem nächsthöchsten Listenpreis berücksichtigt wird.

Wie geht man vor, wenn der Firmenwagen durch mehrere Personen für Privatfahrten genutzt wird?

  • Nutzt ein Unternehmer den Firmenwagen gemeinsam mit einem oder mehreren Arbeitnehmern, so ist für Privatfahrten der Nutzungswert von 1 Prozent des Listenpreises entsprechend der Zahl der Nutzungsberechtigten aufzuteilen.
  • Außerdem gilt die widerlegbare Vermutung, dass für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb und für Familienheimfahrten der Firmenwagen mit dem höchsten Listenpreis genutzt wird.
  • Folgende Beispiele hat das Bundesfinanzministerium zum Verständnis der Regelung zur Verfügung gestellt:

Beispiel 1:

Ein Versicherungsmakler hat fünf Firmenwagen im Betriebsvermögen, von denen

vier von seiner Ehefrau und dem erwachsenen Sohn auch für die private Kfz Nutzung verwendet werden.

  • Die Ehefrau nutzt den Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Ein Firmenwagen wird ausschließlich einem Angestellten auch zur privaten Nutzung überlassen. Die private Nutzung Firmenwagen wird bei diesem Angestellten auch lohnversteuert. Die betriebliche Nutzung der Firmenwagen beträgt jeweils mehr als 50 Prozent.
  • Der Versicherungsmakler hat keinen weiteren PKW im Privatvermögen. Für die private Kfz Nutzung ist die 1 Prozent Regelung anzusetzen. Zusätzlich ist für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb der Betriebsausgabenabzug zu kürzen. Dabei sollte der höchste Listenpreis zugrunde gelegt werden.

Beispiel 2:

Ein Architekturbüro hat sechs Firmenwagen im Betriebsvermögen, die jeweils vom Betriebsinhaber, seiner Ehefrau und den Angestellten/freien Mitarbeitern genutzt werden. Der Unternehmer erklärt glaubhaft eine Nutzungsentnahme für die zwei von ihm und seiner Ehefrau auch privat genutzten Betriebswagen mit den höchsten Listenpreisen.

Die übrigen Firmenwagen werden den Angestellten/freien Mitarbeitern nicht zur privaten Nutzung überlassen.

Diese werden nur im Rahmen ihrer Tätigkeit genutzt, um die Bauprojekte zu betreuen und zu überwachen.

FOLGE:

  • Die Ermittlung der privaten Kfz Nutzung für die vier weiteren Firmenwagen ist nicht vorzunehmen. Weist der Unternehmer dem Firmenwagen eine bestimmte Funktion im Betrieb zu und erklärt er zudem durch den Ansatz einer Nutzungsentnahme für zwei andere Fahrzeuge, dass er und die zu seiner Privatsphäre gehörenden Personen jenes Firmenwagen nicht privat nutzen, so soll dieser Erklärung grundsätzlich gefolgt werden.
  • Die reine Möglichkeit der privaten Kfz Nutzung der den Mitarbeitern zur Betreuung und Überwachung von Bauprojekten zugeordneten Firmenwagen (z. B. am Wochenende) führt nicht zum Ansatz einer weiteren 1 Prozent Regelung.

Diese Regelung ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


One comment on “Private Kfz Nutzung eines Betriebs-PKWs

  1. Ralf33 sagt:

    Interessanter Beitrag, Danke für die Bereitstellung ich finde es aber ziemlich Kompliziert besonders wenn Firmenwagen von mehreren Privatpersonen gefahren werden.

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