Rentenversicherungsbeitrag sinkt - Arbeitnehmer erhält mehr Netto

Rentenversicherungsbeitrag sinkt – Arbeitnehmer erhält mehr Netto

Der Rentenversicherungsbeitrag soll von 19,6 Prozent auf 19,0 Prozent gesenkt werden. Dies teilte die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen der Presse mit. Somit erhält jeder Arbeitnehmer etwas mehr Netto, weil der Beitrag für die Rentenversicherung deutlich niedriger wird und der Abzug somit auch.

Wo finde ich den Rentenversicherungsbeitrag?

Den Rentenversicherungsbeitrag findet man auf seiner Lohnabrechnung. Fast alle Arbeitnehmer zahlen die Hälfte des Rentenversicherungsbeitrages momentan in Höhe von 9,8 Prozent selbst, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Insgesamt kommt man auf 19,6 Prozent. Der Rentenversicherungsbeitrag ist ein Teil der Sozialversicherung in Deutschland.

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Der Rentenversicherungsbeitrag wird dafür gezahlt, damit man später im Rentenalter seine Rente bekommt. Um eine Mindestrente erhalten zu können, muss man mindestens 5 Jahre den Rentenversicherungsbeitrag zahlen.

Die Senkung des Rentenversicherungsbeitrages freut nicht nur den Arbeitnehmer sondern auch den Arbeitgeber. Die Lohnkosten des Arbeitgebers senken hierdurch auch.

Der Arbeitnehmer erhält mehr Netto und hat somit mehr Geld in der Tasche.

Jedoch hält sich die Freude in Grenzen, denn so viel mehr Netto wird es durch die Senkung leider nicht geben.

Beispiel:

Bruttoverdienst mtl.: 2.000 Euro

Senkung des Rentenversicherungsbeitrages um insgesamt 0,6 Prozent d.h. bei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 0,3 Prozent

Erhöhung des Nettoverdienstes um 6 Euro im Monat (0,3 Prozent von 2.000 Euro)

Wie das Beispiel zeigt, erhöht sich der Nettoverdienst nur gering.

Was gehört neben dem Rentenversicherungsbeitrag noch zur Sozialversicherung?

Die Sozialversicherung besteht aus folgenden vier Beiträgen:

  1. Krankenversicherung
  2. Pflegeversicherung
  3. Unfallversicherung
  4. Rentenversicherung

Die Kranken-, Pflege-, und Rentenvesicherung werden vom Bruttoverdienst abgezogen, wenn man ein ganz normaler Arbeitnehmer ist. Weiterhin wird noch die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Bei Studenten oder anderen Beschäftigten gibt es gesetzliche Regelungen und Ausnahmen.

Wird der Rentenversicherungsbeitrag automatisch abgezogen?

Der Rentenversicherungsbeitrag wird vom Arbeitgeber von der Lohnabrechnung abgezogen. Der Arbeitgeber führt den gesamten Rentenversicherungsbeitrag also die Hälfte des Arbeitnehmers und seine eigene Hälfte an die Krankenkasse ab. Die Krankenkasse leitet den Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung weiter.

Wird die ermittelte Höhe des Rentenversicherungsbeitrages kontrolliert?

Die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung führen in regelmäßigen Abschnitten die Betriebsprüfung durch. Sie schauen ganz genau nach, ob der Arbeitgeber die Rentenversicherungsbeiträge und auch andere Sozialversicherungsbeiträge korrekt ermittelt hat. Bei Fehlern machen Sie eine Korrektur und der Arbeitgeber muss nachzahlen. In vielen Fällen haftet der Arbeitgeber für die Nachzahlung, weil er die Lohnabrechnung erstellen lässt.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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