89 Jährige soll wegen zwei Renten Steuererklärung abgeben

89 Jährige soll wegen zwei Renten Steuererklärung abgeben

Muss man alle Renten versteuern?

Ein Rentner fragte, ob er mit 89 Jahren eine Einkommensteuererklärung abgeben müsste, er bekäme ja nur zwei Renten. Der Rentner hätte nie eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht und nun wurde dieser zum ersten Mal im Jahr 2010 aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben.

Bei der Einkommensteuererklärung gibt es keine Altersgrenze. Solange man steuerpflichtiges Geld bekommt oder verdient und über den Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro mit seinem Einkommen kommt, so besteht oft die Pflicht eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Besonders wenn man vom Finanzamt aufgefordert wird, so sollte eine Steuererklärung eingereicht werden, es sei dem man rechnet das ganze Einkommen zusammen und kommt nicht über den Grundfreibetrag, so besteht die Möglichkeit eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen.

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Weiterhin interessierte den Rentner, ob alle Renten steuerpflichtig seien und bei der Steuererklärung angegeben werden müssten. Nicht alle  sind steuerpflichtig, es gibt auch steuerfreie Renten.

Steuerfreie Renten

Diese müssen nicht  bei der Steuererklärung  angegeben werden:

1. Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, typisch hierfür sind die Berufsgenossenschaftsrenten

2. Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten

3. Geldrenten, die unmittelbar zur Wiedergutmachung erlittener nationalsozialistischen oder DDR-Unrechts geleistet werden

Weitere steuerfreie Rente – Sozialversicherungsrente an Empfänger, die als Verfolgte nach § 1 Bundesentschädigungsgesetz gelten

Für die Sozialversicherungsrenten an Empfänger, die als Verfolgte nach § 1 Bundesentschädigungsgesetz anerkannt sind, wurde Steuerfreiheit eingeführt

Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung an Verfolgte im Sinne des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) werden unter bestimmter Voraussetzung als steuerfreie Rente vom Finanzamt gesehen.

Voraussetzung:  wenn die Renten auf Anrechnungszeiten zum Ausgleich von Schäden in der Sozialversicherung für Zeiten der Verfolgung bzw. auf Zeiten der Beschäftigung in einem Ghetto während der Verfolgungszeit beruhen. Also es ist die Rente, die die angerechnete Sozialversicherungsbeiträge während der Zeiten der Verfolgung betrifft (Beschäftigung während der Verfolgung oder Beschäftigung auf einem Ghetto). Hiermit sollte der Schadensausglich in der Sozialversicherung erfolgen.

Bei diesen Renten handelt es sich nicht um Entschädigungs- oder Wiedergutmachungsleistungen, sondern um die Kompensation eines für die Verfolgten entstandenen Nachteils in der Alterssicherung.

Alle anderen Renten sind steuerpflichtig und müssen bei der Steuererklärung angegeben werden. Nicht jeder Rentner ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

 

 


2 comments on “89 Jährige soll wegen zwei Renten Steuererklärung abgeben

  1. […] die Rentenversicherungsfreiheit d. h. der Arbeitnehmer übernimmt einen Teil des Beitrages für die Rentenversicherung selbst, damit die Arbeitszeit auch bei der späteren Rente angerechnet […]

  2. Leoni sagt:

    das finde ich echt krass, dass ein Rentner in dem Alter noch an Steuern denken muss.

    Gruß
    Leoni

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