Schornsteinfeger absetzen – was muss ich wissen? -

Schornsteinfeger absetzen – was muss ich wissen?

 kosten für den schornsteinfeger

Schornsteinfeger absetzen

Schornsteinfeger absetzen aber nicht in voller Höhe so war die Rechtslage ab 2014.

Nun macht ein BFH-Urteil Hoffnungen, dass Sie doch die vollen Kosten für Schornsteinfeger absetzen können.

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Wie kann man ab 2014 Schornsteinfeger absetzen?

Ab dem Jahr 2014 musste eine Aufteilung zwischen absetzbaren und nicht absetzbaren Schornsteinfegerkosten vorgenommen werden. Da nur ein Teil der Kosten als Handerkerleistung von der Steuer abgesetzt werden konnte.

  • Das Finanzamt akzeptierte ab 2014 nur noch die Kehrarbeiten sowie Reparatur- und Wartungskosten als Handwerkerleistung beim Schornsteinfeger absetzen.

Dabei stellen die Mess- und Überprüfungsarbeiten sowie Feuerstättenschau Gutachtertätigkeit dar und sind bisher deshalb nicht von der Steuer absetzbar gewesen.

Was ändert sich durch das neue Urteil beim Schornsteinfeger absetzen?

Der BFH hat aktuell entschieden, dass auch reine Vorsichtsmaßnahmen bzw. Maßnahmen, die als vorbeugend für die Erhaltung dienen, ebenfalls als Handwerkerkosten bei der Steuererklärung berücksichtigt werden können.

  • Bei diesem Urteil wurde entschieden, dass eine Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung zu den Handwerkerleistungen dazu gehört und somit steuerlich geltend gemacht werden kann.

In diesem Fall ging es um eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage durch einen Handwerker. Die Erhebung des unter Umständen noch mangelfreien Istzustandes ist ebenfalls steuerbegünstigt und zählt zu abzugsfähige Handwerkerleistungen.

  • Wie die Dichtheitsprüfung sind auch die Mess- und Überprüfungsarbeiten sowie auch die Feuerstättenschau zu behandeln. Es handelt sich hier ebenfalls um Gutachtertätigkeit, die steuerlich als Handwerkerleistungen berücksichtigt werden kann.

Gerade durch diese Maßnahmen erfolgt eine Überprüfung des mangelfreien Istzustandes eines Hauses bzw. einer Wohnung.

  • Deshalb sollten die Schornsteinfegerkosten in voller Höhe bei der Steuererklärung mit Hinweis auf das aktuelle Urteil geltend gemacht werden.

Schornsteinfeger absetzen aber welchen Betrag kann ich davon abziehen?

Abzugsfähig sind 20 Prozent von den Kosten für den Schornsteinfeger und diese dürfen direkt von der Steuer als Steuerermäßigung abgezogen werden.

Bei hohen Schornsteinfegergebühren ist die Steuerauswirkung bei der Steuererklärung spürbar und bringt dem Steuerzahler eine entsprechend hohe Steuererstattung mit sich.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


One comment on “Schornsteinfeger absetzen – was muss ich wissen?

  1. es ist ja immer wieder kaum zu glauben wie sich die Finanzverwaltung in klein-klein Streitigkeiten bei den Haushaltsnahen Aufwendungen aufreibt.

    Hier wäre eine einfachere Rechtslage wünschenswert.

    Unsere Erfahrung ist bisher, steht alles ansetzen was überhaupt denkbar ist. In vielen Fällen werden auch die strittigen Fälle anerkannt.

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