Umsatzsteuerbetrug wie ist Vorsteuerabzug doch möglich?

Trotz Umsatzsteuerbetrug Vorsteuer ziehen so geht das

scheinunternehmer

Umsatzsteuerbetrug

Umsatzsteuerbetrug kann jeden treffen.

Sie prüfen ihre Eingangsrechnungen gewissenhaft auf die Pflichtangaben durch und bemerken den Umsatzsteuerbetrug gar nicht. Doch was müssen Sie tun, um den Vorsteuerabzug zu erhalten? Einige Jahre später wird durch das Finanzamt Steuerbetrug festgestellt und nun? Wenn Sie nichts von dem Umsatzsteuerbetrug wussten oder nichts mitkriegen konnten, so dürfen sie die Vorsteuer doch noch ziehen.

Anzeige

Umsatzsteuerbetrug Scheinunternehmer bzw. Rechnungsschreiber

  • Aus den aktuell ergangenen Urteilen ist klar und deutlich ersichtlich, dass die Vorsteuer bei Eingangsrechnungen eines Scheinunternehmers oder bloßen Rechnungsschreibers nicht vom Finanzamt bei unten genannter Voraussetzung gekippt werden kann.

VORAUSSETZUNG:

  • Der Rechnungsempfänger wusste nichts davon oder auf keinen Fall wissen konnte, dass dieser hiermit in einen Umsatzsteuerbetrug hineingezogen wird.

Wann können Sie auf keinen Fall bei Umsatzsteuerbetrug die Vorsteuer ziehen?

  • Weist das Finanzamt eindeutig nach, dass sie doch von dem Steuerbetrug wussten und dass der Rechnungssteller nicht der Erbringer der Leistung ist, so wird die Vorsteuer vom Finanzamt auf jeden Fall gekürzt.

Was kann ich selbst tun, um nicht in die Falle eines Steuerbetruges zu stolpern?

  • Damit sie selbst nicht getäuscht werden, informieren sie sich bereits vor dem Vertragsabschluss über die tatsächliche Unternehmensidentität ihres neuen Geschäftspartners. Sammeln sie Nachweise, um eben sicher zu gehen.
  • Vorteilhaft ist auch eine Bescheinigung über das Eigentum der Ware des Rechnungsausstellers zu verlangen.
  • Außerdem können Sie die Fotos von dem Firmenschild ihres neuen Geschäftspartners an der angegebenen Firmenanschrift als Beweis für ihre Sicherheit und Akten schießen.
  • Wird bei Ihnen einige Jahre später eine Betriebsprüfung durchgeführt und ein Steuerbetrug entdeckt, wovon sie nichts wussten, so können sie auf jeden Fall ihre Vorsteuer ziehen.

Oft ist es sinnvoll einige Sicherheitsmaßnahmen zu kennen und zu unternehmen, um die Vorsteuer auch nach der Betriebsprüfung ziehen zu dürfen und sicher gegen Umsatzsteuerbetrug vorzugehen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.