Umzugskosten - Rückkehr nach Deutschland wegen Job lohnt sich -

Umzugskosten – Rückkehr nach Deutschland wegen Job lohnt sich

Kehrt man wegen einem neuen Job aus dem Ausland nach Deutschland zurück, so sind die Umzugskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzbar

Die berufliche Veranlassung eines Umzuges aus dem Ausland wegen neuem Job nach Deutschland wurde durch das Niedersächsische Finanzgericht mit dem Urteil vom 30.04.2012 bestätigt.

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In dem Urteil machte die Klägerin im Jahr 2010 die Umzugskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Das zuständige Finanzamt hat die Umzugskosten in dem Einkommensteuerbescheid abgelehnt. Die Ablehnung wurde durch das Fehlen der beruflichen Veranlassung begründet.

Die Klägerin hat einen Einspruch gegen den festgesetzten Steuerbescheid eingelegt, in dem sie die berufliche Veranlassung des Umzuges nochmal begründet hatte. Der Einspruch wurde durch die Finanzverwaltung als unbegründet zurückgewiesen. Das Finanzamt führte aus, dass die Umzugskosten nur dann tatsächlich als Werbungskosten abziehbar sind, wenn der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, dabei spielen private Gründe eine untergeordnete Rolle.

Somit wären die Umzugskosten in folgenden Fällen abzugsfähig: wenn der Umzug aus Anlass eines Arbeitsplatzwechsels erfolge oder zu einer wesentlichen Verkürzung der Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte führe. Derartige Gründe sah das Finanzamt nicht.

Das Finanzgericht entschied, dass die entstandenen Kosten für den Umzug als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sind. Denn Werbungskosten sind alle Kosten, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen entstanden sind. Bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit sind Werbungskosten, alle Ausgaben, die durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlasst sind. Die Umzugskosten können dazu gehören, wenn der Umzug ausschließlich beruflich veranlasst ist.

Die berufliche Veranlassung liegt in folgenden Fällen vor, wenn der Umzug aus Anlass der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit erfolgt oder die Folge eines Arbeitsplatzwechsels ist. In dem hier vorliegenden Fall kann keine andere Begründung gelten. Es spielt keine Rolle aus welchem Grund der Entschluss wieder nach Deutschland zu kommen beruht.

Das Finanzgericht entschied, dass selbst wenn der Begründung und der späteren Wiederaufgabe des ausländischen Wohnsitzes private Motive zugrunde gelegen haben sollten, könnte dies nichts daran ändern, dass die Rückverlegung des Wohnsitzes an den inländischen Beschäftigungsort die notwendige Voraussetzung für die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit der Klägerin und damit durch diese veranlasst war.

In dem Fall hat sich die Klage gelohnt, die Klägerin hat hier recht bekommen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


One comment on “Umzugskosten – Rückkehr nach Deutschland wegen Job lohnt sich

  1. Mieszczynski sagt:

    Der Dativ ist der Feind des Genetiv

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