Gewerbe angemeldet, Auto gekauft - was ist nun steuerlich zu beachten? -

Gewerbe angemeldet, Auto gekauft – was ist nun steuerlich zu beachten?

Gewerbe, Auto und Steuer

Herzlichen Glückwunsch Sie sind nun selbständig und übernehmen ab jetzt die große Verantwortung. In Ihren Händen liegt die Führung Ihres eigenen Unternehmens. Um Ihre Geschäfte erledigen zu können, benötigen Sie unbedingt ein Auto.

Sie waren nun beim Autohändler und haben ein geeignetes Fahrzeug für ihr Gewerbe ausgesucht. Nun denken Sie super, jetzt habe ich gerade viel Geld für ein Fahrzeug ausgegeben und kann dieses Geld bei meiner Steuer komplett abziehen. Dieser Gedanke ist leider falsch. Das neue Fahrzeug hat eine Nutzungsdauer von 6 Jahren. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Kosten für Ihr Auto auf 6 Jahre verteilen müssten. Es gibt sogenannte Abschreibungstabellen. Diese sind zwingend anzuwenden.

Haben Sie ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft, so müsste man die Nutzungsdauer schätzen oder mindestens die halbe Nutzungsdauer aus Vereinfachungsgründen zunächst ansetzen.

Der Start in die Selbständigkeit ist nicht leicht. Aber denken Sie bitte immer daran, die Regelungen des Steuerrechts zu beachten und auch anzuwenden. Nur so kann ein selbständiger Unternehmer auch ein erfolgreiches Unternehmen führen. Die Steuern spielen dabei eine große Rolle.

 

 


One comment on “Gewerbe angemeldet, Auto gekauft – was ist nun steuerlich zu beachten?

  1. […] können eine Rechtsform auswählen z. B. ein Einzelunternehmen gründen oder eine Gesellschaft. Es gibt viele […]

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