10 Jahre Verluste bei Rechtsanwältin - Hobby bzw. Liebhaberei! -

10 Jahre Verluste bei Rechtsanwältin – Hobby bzw. Liebhaberei!

Ist man als Rechtsanwalt selbständig tätig und kommen 10 Jahre lang nur Verluste aus dieser Tätigkeit raus, so unterstellt  die Finanzverwaltung, dass man keiner Gewinnerzielungsabsicht mehr nachgeht.

Gewinnerzielungsabsicht bedeutet, dass man keinen Gewinn mit der Tätigkeit erreichen will, sondern die Tätigkeit eher als Hobby bzw. Liebhaberei weiter ausübt.

Wird man so eingestuft, so können die Verluste im Rahmen der Einkommensteuererklärung nicht berücksichtigt werden. Sie können somit nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden.

So eine Situation ist sehr ärgerlich für den Steuerpflichtigen, weil er die Verluste nicht mehr abziehen kann. Somit muss jeder Steuerpflichtige, der auf Dauer nur Verluste erzielt, damit rechnen, dass seine Tätigkeit als Hobby bzw. Liebhaberei eingestuft wird.

Sogar einem Steuerberater wurden schon mal die Verluste verweigert, weil er auf Dauer nur Verluste erzielte. Jetzt sind nun auch Rechtsanwälte dran. Soweit ein Verdacht da ist, so steht man schon auf der roten Karte der Finanzverwaltung.

Man sollte Maßnahmen ergreifen, um in die Gewinnzone zu kommen. Werbung sollte betrieben werden oder ähnliches. Ein Nachweis bzw. Prognose sollte der Finanzverwaltung vorgelegt werden.

Im Fall der Rechtsanwältin ging es darum, das Sie erstmals angestellt war und seit 1999 sich in eigener Praxis selbständig gemacht hat.

Ihre Kanzlei hatte sie in ihrem Wohnhaus. Seit 2000 bis 2009 erzielte sie nur Verluste aus ihrer freiberuflichen Tätigkeit.

Die Finanzverwaltung hat die Verluste abgelehnt, daraufhin zog die Rechtsanwältin vor Gericht. Das Gericht erteilte ihr eine Abfuhr. Denn auch bei einem Rechtsanwalt wird die Gewinnerzielungsabsicht nicht automatisch unterstellt.

Daher ist keine selbständige Tätigkeit davor geschützt als Liebhaberei eigestuft zu werden.

Bei der Rechtsanwältin waren es lt. Richter persönliche Beweggründe, um die Kanzlei fortzuführen und damit Indizien gegen die Gewinnerzielungsabsicht.

Ihr Ehemann hatte hohe Einkünfte und diese sollten durch Ihren Verlust gemindert werden. Außerdem hat die Rechtsanwältin keine Maßnahmen ergriffen, um wieder in die Gewinnzone zu kommen.

 


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