Investitionsabzugsbetrag – mehrere Unternehmen

Investitionsabzugsbetrag – mehrere Unternehmen

Der Investitionsabzugsbetrag ist zur Förderung der kleineren und mittleren Betriebe gedacht.

Durch den Abzug des Investitionsabzugsbetrages werden die Betreibe um 40 Prozent der Kosten im Voraus entlastet. Neben den Investitionsabzugsbeträgen gibt es noch die Sonderabschreibung. Die Sonderabschreibung ist unabhängig von dem Investitionsabzugsbetrag, wenn alle Voraussetzungen vorliegen zu gewähren.

Ein Unternehmer, der mehrere Betriebe hatte und zwar aus verschiedenen Einkommensquellen, wollte für eine Maschine den Investitionsabzugsbetrag von der Steuer abziehen.  Der Unternehmer wollte die Maschine zu 20 Prozent bei einem landwirtschaftlichen Betrieb und zu 80 Prozent bei dem anderen Gewerbebetrieb nutzen.  Das Finanzamt hat den Antrag abgelehnt. Um den Investitionsabzugsbetrag überhaupt anwenden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine der Voraussetzungen ist die betriebliche Nutzung.

Voraussetzung der betrieblichen Nutzung:

Ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche Nutzung. Diese Liegt vor, wenn die Maschine oder ein anderes bewegliches Wirtschaftsgut zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt wird.

Nun fragt man sich: Warum lehnt das Finanzamt den Investitionsabzugsbetrag ab? Die Maschine wird doch nur rein betrieblich genutzt? Da die o.g. zwei Unternehmen, ganz unterschiedliche Betriebe darstellen und miteinander rein gar nichts zu tun haben, stellt die Nutzung der Maschine für den landwirtschaftlichen Betrieb i. H. v. 20 Prozent  eine außerunternehmerische Nutzung dar.

Eine außerunternehmerische Nutzung lag bisher oft bei privater Nutzung vor. Nun wurde diese auch auf Nutzung von unterschiedlichen Betrieben übertragen.

Die Auflösung des Investitionsabzuges wird außerhalb der Bilanz vorgenommen.


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