450 Euro Basis Job Acht geben bei Rentenversicherungspflicht -

450 Euro Basis Job Acht geben bei Rentenversicherungspflicht

minijobs 2013

450 euro basis

450 Euro Basis Job mit geringem Auszahlungsbetrag und Rentenversicherungspflicht können sogar zu Zahlungen an den Arbeitgeber führen, so dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber am Ende eines Monats etwas zurück zahlen muss.

Wie kommt sowas bei 450 Euro Basis Jobs zu Stande?

Es liegt hier oft an der Mindestbemessungsgrundlage in Höhe von 175 Euro bei Minijobs 2013.

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  • Gerade wenn ein Arbeitnehmer nur ein paar Stunden im Monat nebenbei gearbeitet hat und somit ein geringes Aushilfsgehalt erhalten haben, könnte es dazu führen, dass dieser seinem Arbeitgeber sogar Geld für die Rentenversicherung schuldet.

Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei geringen 450 Euro Basis Jobs

  • Grundsätzlich sind die Minijobs 2013 durch die Neuregelung zunächst rentenversicherungspflichtig.
  • Es besteht hier jedoch die Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu stellen. Dieser Antrag führt dazu, dass man kein Cent für die Rentenversicherung abdrücken muss.
  • Bei Aushilfen mit geringem Verdienst und einem 450 Euro Basis sollten Sie auf diesen Antrag nicht verzichten, um an das ganze Geld dran zu kommen und nichts ihrem Arbeitgeber zurück zahlen zu müssen.
  • Jeder angenommene Aushilfsjob muss bezüglich der Rentenversicherungspflicht gut durchdacht sein.
  • Was ist einem wichtiger: die Einzahlung in die Rentenversicherung oder das ausgezahlte Geld? Die Entscheidung sollte jeder vor Aufnahme eines 450 Euro Basis Jobs treffen.

Wie hoch ist der Beitrag der deutschen Rentenversicherung bei 450 Euro Basis Job?

  • Der Beitragssatz für die deutsche Rentenversicherung beträgt ab 2013 insgesamt 18,9 Prozent.
  • Davon zahlt der Arbeitnehmer bei 450 Euro Basis Job nur 3,9 Prozent. Dies kommt davon, dass der Arbeitgeber bei Minijobs 2013 15 Prozent übernimmt und die Differenz zwischen 18,9 Prozent und 15 Prozent beträgt 3,9 Prozent.

Beispiel bei Minijobs 2013 mit geringem Gehalt ohne Antrag auf Befreiung von Rentenversicherungspflicht

  • Alex bekommt nur 15 Euro für den Monat Januar 2013 ausgezahlt. Da Alex nur zwei Stunden arbeiten konnte. Alex hat keinen Antrag auf Befreiung auf Rentenversicherungspflicht gestellt.
  • Mindestbemessungsgrenze: 175 Euro

Ermittlung des Rentenversicherungsbeitrages

  • 18,9 Prozent von 175 Euro betragen 33,07 Euro
  • Arbeitgeber zahlt davon 15 Prozent von 15 Euro (vom tatsächlichen Gehalt) in Höhe von 2,25 Euro
  • Somit muss Alex 30,82 Euro an die deutsche Rentenversicherung zahlen.
  • Da sein Gehalt aber nur 15 Euro beträgt, muss Alex noch 15,82 Euro seinem Arbeitgeber zurück zahlen.

Ich hoffe, dass das Problem bei geringerem Gehalt und 450 Euro Basis Job deutlich geworden ist. Gerade bei geringem Gehalt sollten Sie auf den Befreiungsantrag Rentenversicherungspflicht Minijob nicht verzichten. Jedoch sollte jeder bei Aufnahme einer Beschäftigung selbst eine Entscheidung treffen, was einem wichtiger ist.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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