Durch Investitionsabzugsbetrag übernimmt das Finanzamt ein Teil des Kaufpreises -

Durch Investitionsabzugsbetrag übernimmt das Finanzamt ein Teil des Kaufpreises

Wichtige Infos über den Investitionsabzugsbetrag auf einen Blick

Der Investitionsabzugsbetrag ist dafür da, um kleinere und mittlere Betriebe zu entlasten. Das Finanzamt beteiligt sich an 40 Prozent des voraussichtlichen Kaufpreises Ihres neuen LKWs. Aber nicht nur LKWs sondern an allen beweglichen Gegenständen, bei denen die Voraussetzungen für die Bildung erfüllt sind.

Der Investitionsabzugsbetrag darf gebildet werden, wenn Sie etwas Bewegliches und abschreibungsfähiges in den nächsten Jahren geplant haben zu kaufen. Jedoch sollten man weitere Voraussetzungen beachten.

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TIP: Bilden Sie einen Investitionsabzugsbetrag nur dann, wenn Sie tatsächlich etwas kaufen wollen.

VORAUSSETZUNGEN (Rechtslage für das Jahr 2011):

Der Investitionsabzugsbetrag darf gebildet werden, wenn am Ende des Jahres, in dem Sie den Investitionsabzugsbetrag abziehen bzw. bilden wollen, folgende Größenmerkmale nicht überschritten werden:

Gewerbetreibende und Freiberufler

  1. bei Gewerbetreibenden oder freiberuflichen Betrieben, deren Gewinn aufgrund des Betriebsvermögensvergleichs bzw. § 4 Abs.1 EStG oder Bilanz bzw. § 5 EStG ermittelt wird, das Betriebsvermögen von 235.000 Euro nicht überschritten wird.

Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe

  1. Land- und Forstwirte oder deren Betriebe dürfen den Wirtschaftswert oder einen Ersatzwirtschaftswert von 125.000 Euro nicht überschreiten

Einnahmen-Überschussrechner (Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte)

  1. Bei Gewerbetreibenden, Freiberuflern oder Land- und Forstwirten, die ihren Gewinn nach § 4 Absatz 3 EStG ermitteln, darf der Gewinn ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags 100.000 Euro nicht übersteigen

 

Weitere Voraussetzungen in Bezug auf die gekauften Gegenstände:

1. Der geplante Gegenstand sollte innerhalb der folgenden drei Jahren gekauft oder hergestellt werden

2. Der geplante Gegenstand muss mindestens ein Jahr nach dem Kauf ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden und somit im Betrieb bleiben.

3. Der begünstigte Gegenstand muss in den für das Finanzamt einzureichenden Unterlagen seiner Funktion nach benannt werden. Weiterhin sollte die Höhe des voraussichtlichen Kaufpreises angegeben werden.

 

Wie ermittelt man das Betriebsvermögen?

Bitte nutzen Sie für die Ermittlung des Betriebsvermögens folgendes Schema (am besten nehmen Sie sich Ihre Bilanz vor und fangen Sie dann an zu rechnen):

Anlagevermögen

+ Umlaufvermögen

+ aktive Rechnungsabgrenzungsposten

– Rückstellungen

– Verbindlichkeiten

– Rücklagen z. B. Rücklagen nach §6 des EStG

– noch passivierte Ansparabschreibungen gem. § 7g a.F.

– passive Rechnungsabgrenzungsposten

= Betriebsvermögen

 

Wie hoch darf der Investitionsabzugsbetrag max. sein?

Die gesamten vorhandenen und noch nicht aufgelösten Investitionsabzugsbeträge dürfen 200.000 Euro insgesamt nicht übersteigen. Hier muss man zunächst auch prüfen, ob man noch weitere Investitionsabzugsbeträge hat, die noch nicht aufgelöst wurden.

Was passiert im Jahr der Anschaffung?

Wird ein Gegenstand gekauft oder hergestellt, so muss im Jahr des Kaufs eine gewinnerhöhende Hinzurechnung in Höhe von 40 Prozent des Kaufpreises erfolgen. Dabei darf der hinzugerechneter Betrag, den vorher abgezogenen Investitionsabzugsbetrag nicht übersteigen.

Wann muss man den Investitionsabzugsbetrag spätestens auflösen?

Spätestens drei Jahren nach Bildung muss eine Auflösung erfolgen.

Was passiert eigentlich wenn nichts angeschafft wird?

Wenn nach Ablauf von drei Jahren nichts gekauft wird, so muss der Abzug des Investitionsabzugsbetrages wieder rückgängig gemacht werden. Der Steuerbescheid darf geändert werden, auch wenn dieser normalerweise nicht mehr änderbar wäre.

Die Berücksichtigung also die Bildung und auch die Auflösung erfolgt außerbilanziell. In der Regel wird ein Abzug oder Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages bei der Einkommensteuererklärung vorgenommen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

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