Unangemeldete Haushaltshilfe führt zur Schwarzarbeit -

Unangemeldete Haushaltshilfe führt zur Schwarzarbeit

Wenn man Hilfe im Haushalt, Garten oder bei Kinderbetreuung in den eigenen vier Wänden hat, so muss die Beschäftigte oder Beschäftigter auf jeden Fall als Haushaltshilfe angemeldet werden. Eine unangemeldete Hilfe im Haushalt führt zur Schwarzarbeit.

Welche Möglichkeiten gibt es um die Anmeldung einer Haushaltshilfe so einfach wie möglich zu gestalten?

Bekommt die Haushaltshelferin bis zu 400 Euro im Monat, so besteht die Möglichkeit diese als geringfügige Beschäftigte anzumelden. Es entstehen auf jeden Fall Abgaben, die an die Bundesknappschaft gezahlt werden sollten.

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Das Haushaltsscheckverfahren

Weiterhin gibt es neben der klassischen geringfügigen Beschäftigung auch das Haushaltsscheckverfahren.

Das Haushaltsscheckverfahren lohnt sich meistens bei Arbeitnehmern, die immer den gleichen Betrag im Monat bekommen.

Der Haushaltsscheck ist eine vereinfachte Art die Haushaltshilfe an- und abzumelden. Man erspart somit eine Lohnabrechnung, die normalerweise jeden Monat erstellt werden muss.

Dieser wird bei An- und Abmeldung eines Arbeitnehmers ausgefüllt und gilt auch gleich als Einzugsermächtigung sowie als Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsabgaben.

Auch bei dem Haushaltsscheckverfahren entstehen Abgaben, die an Bundesknappschaft gezahlt werden müssten.

Das ausgefüllte Formular muss an die Bundesknappschaft geschickt werden, damit das Verfahren überhaupt funktionieren kann.

Meldet man trotz aller möglichen Verfahren bei der Bundesknappschaft nicht an, so betreibt man Schwarzarbeit.

Natürlich ist es im Haushalt viel schwieriger die Schwarzarbeit nachweisen zu können.

Jedoch wenn man sicher gehen will und alles seine Richtigkeit haben soll, so kann man die Möglichkeiten der vereinfachten Abrechnung nutzen.

Voraussetzungen des Haushaltsscheckverfahrens:

  1. Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in einem Privathaushalt also entweder 400 Euro-Job oder eine kurzfristige Beschäftigung
  2. Eine haushaltsnahe Dienstleistung muss vorliegen
  3. Einzugsermächtigung muss ausgefüllt werden

Wenn Sie meinen, dass bei Ihnen alle drei Voraussetzungen erfüllt sind, so können Sie den Haushaltsscheckverfahren anwenden.

Man sollte jedoch die Finger von der Schwarzarbeit lassen. Denn man hat ja nur Nachteile darin. Warum? Weil man die Haushaltshilfe von der Steuer absetzen kann.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten diese Kosten anzusetzen und somit die angefallene Steuer zu reduzieren.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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