Werbungskosten – Was können Arbeitnehmer alles absetzen? -

Werbungskosten – Was können Arbeitnehmer alles absetzen?

Werbungskosten sind alle Kosten, die für die Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des monatlichen Verdienstes (mtl. Einnahmen) angefallen sind.

An folgende Werbungskosten sollten Sie auf jeden Fall denken: Fahrtkosten, Beiträge zu Berufsverbänden, Fachliteratur, Reisekosten, Fortbildungskosten, Bewerbungskosten, Umzugskosten, Arbeitszimmer und Doppelte Haushaltsführung usw. Wenn hohe Kosten vergessen werden, so verschenkt man bares Geld dem Staat und ist somit doppelt benachteiligt, weil der Bürger die angefallenen Kosten trägt und aufgrund des Vergessens evtl. noch Einkommensteuer nachzahlen muss.

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Die wichtigsten Werbungskosten, die man unbedingt bei der Steuererklärung angeben sollte!

Wissenswertes zu den Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

Die Fahrtkosten zur Arbeit sind: Kosten des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Hier ist die Entfernungspauschale für jeden Tag  und vollen km in Höhe von 0,30 Cent anzusetzen. Soweit es sich bei der Arbeitsstätte um eine regelmäßige Arbeitsstätte handelt, so können nur die Hinfahrten von der Steuer abgesetzt werden. Fährt man mit dem Zug oder Bahn, so muss man den Höchstbetrag i. H. v. 4.500 Euro beachten. Für die Fahrten mit dem eigenen privaten PKW oder Betriebsfahrzeug gibt es keine Beschränkung, somit kann man die tatsächlich entstandenen Kosten für die Hinfahrt ansetzen. Dabei ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte zu berücksichtigen. Hier gibt es jedoch folgende Ausnahme: ist eine andere Strecke verkehrsgünstiger und wird diese  vom Arbeitnehmer tatsächlich gefahren, so kann auch diese angesetzt werden.

Heimfahrten bei Doppelter Haushaltsführung

Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen und fährt dieser immer wieder am Wochenende in die weiter entfernte Wohnung (Heimat) und liegt da der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers, so kann er die Heimfahrten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Als Mittelpunkt der Lebensinteressen sind Besuch der Familie, Freunde, Bekannte gemeint.

Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten z. B. Dienstreise etc.

Wenn man als Arbeitnehmer vorübergehend nicht an regelmäßiger Arbeitsstätte und auch nicht von zu  Hause beschäftigt ist, so liegt eine Auswärtstätigkeit vor und die Fahrkosten können hierfür für die Hin- und Rückfahrt angesetzt werden. Das Finanzamt benötigt Nachweise, eine Bescheinigung des Arbeitgebers o.ä. Bitte fügen Sie diese Ihrer Einkommensteuererklärung bei, um unnötige Rückfragen zu vermeiden.

Man ist ebenfalls auswärts tätig, wenn es in einem Beruf nötig ist, an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten z. B. bei verschiedenen Auftraggebern, Baustellen an immer unterschiedlichen Orten, auf einem Fahrzeug etc. arbeiten muss.

Doppelte Haushaltsführung

Ein Arbeitnehmer kann die doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend machen. Die wichtigsten Details zu dem Thema erfahren Sie in folgendem Beitrag.

Kosten für Arbeitsmittel

Als Arbeitsmittel werden die Kosten für die Berufskleidung sowie Werkzeuge und weitere angefallene Ausgaben gemeint. Beachten Sie bitte, dass nur die reine Berufskleidung berücksichtigt werden kann. Ist eine private und berufliche Trennung bei bestimmten Klamotten nicht möglich, so können diese leider nicht absetzt werden.

Infos zum Arbeitszimmer:

Liegen die Voraussetzungen eines Arbeitszimmers vor, so können die anteiligen Kosten der Wohnung/Haus als Werbungskosten bei der Steuererklärung angesetzt werden. Wichtige Details zum Arbeitszimmer habe ich bereits in folgendem Artikel zusammengestellt. Bitte vergessen Sie nicht diese Kosten anzugeben.

Bewerbungskosten:

Auch wenn Sie noch arbeitslos sind, können Sie bereits die Bewerbungskosten als Werbungskosten ansetzen.

Umzugskosten:

Auch beruflich veranlasste Umzugskosten können als Werbungskosten angesetzt werden. Bitte vergessen Sie diese bei Ihrer Steuererklärung nicht!

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

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