Zahnarztkosten steuerlich absetzbar -

Zahnarztkosten steuerlich absetzbar aber wo?

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Zahnarztkosten steuerlich absetzbar

Sind Zahnarztkosten steuerlich absetzbar und wo können Sie diese bei Ihrer Steuer ansetzen?

Sparen Sie bares Geld und machen Sie ihre Zahnarztkosten steuerlich absetzbar und somit auch bei der Steuer geltend.

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Sind Zahnarztkosten steuerlich absetzbar?

  • Soweit die Zahnarztkosten nicht von der Krankenasse oder Versicherung oder sonstigen dritten Seite erstattet oder ersetzt werden oder ein Anspruch auf Ersatz besteht, können die Zahnarztkosten als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer geltend gemacht werden.

Wo mache ich meine Zahnarztkosten steuerlich geltend?

  • Die Zahnarztkosten sind im Mantelbogen (Seite 3) Zeile 68 der Einkommensteuererklärung anzugeben. Bitte legen Sie die Belege sowie Zahlungsnachweise als Anlage der Steuererklärung bei (z. B. Rechnung und Kopie des Kontoauszuges).
  • Gerade sehr hohe Arztkosten können als Zahnarztkosten steuerlich absetzbar und lohnenswert sein.

Sind Medikamente als Zahnarztkosten steuerlich absetzbar?

  • Die Kosten für Medikamente, Heil- oder Hilfsmittel können nur als außergewöhnliche Kosten bei der Steuer berücksichtigt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit durch Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen werden kann.
  • Das gleiche gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente.

Was gilt bei einer andauernden Erkrankung als Zahnarztkosten bei der Steuer?

  • Liegt eine andauernde Erkrankung vor, bei der Sie immer wieder bestimmte Medikamente benötigen, so reicht eine einmalige Vorlage einer ärztlichen Verordnung für den Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung aus.

Wie wirken sich die Zahnarztkosten bei meiner Steuer aus?

  • Damit die Zahnarztkosten steuerlich absetzbar sind und sich wirklich auswirken, sollten die entstandenen Kosten recht hoch sein und die zumutbare Belastung übersteigen. Bei der Höhe der zumutbaren Belastung spielen folgende Faktoren eine große Rolle: Familienstand, Kinder.
  • Eine Familie mit einem Kind und einem Einkommen ( Gesamtbetrag der Einkünfte) von 45.000 Euro muss drei Prozent selbst tragen. Das bedeutet,  dass die Familie 1.350 Euro selbst bezahlen muss und alles was diesen Betrag übersteigt, mindert die Einkünfte und wirkt sich somit bei der Steuer aus.

Fallen hohe Kosten als Zahnarztkosten Steuererklärung an, so sollten diese auf jeden Fall bei der Steuer angesetzt werden und steuerlich geltend gemacht werden. Sparen Sie Steuern durch Abzug dieser Kosten und profitieren Sie vom richtigen Ansatz bei der Steuer.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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