Archiv: Einkommen einer Prostituierten

Einkommen einer selbständigen Prostituierten

Der Große Senat des Bundesfinanzgerichtshofs muss über das Einkommen einer selbständigen Prostituierten entscheiden, ob eine Prostituierte aus Ihrer Tätigkeit (Eigenprostitution) gewerbliche oder sonstige Einkünfte erzielt. Zu dem Einkommen einer Prostituierten liegt bereits eine Entscheidung des Großen Senats von damals vor. Jedoch vertritt der III. Senat eine andere Meinung, daher muss erneut eine Entscheidung des Großen Senats