Abgabe der Steuererklärung 2012 - Welche Fristen muss ich kennen? -

Abgabe der Steuererklärung 2012 – Welche Fristen muss ich kennen?

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Abgabe der Steuererklärung

Bis zur Abgabe der Steuererklärung 2012 ist es nicht mehr weit.

Am 31.05. 2013 muss die Abgabe der Steuererklärung 2012 erfolgen. Für wem gilt diese Frist und wer kann sich noch Zeit lassen? Es hängt vieles davon ab, ob Sie ihre Steuer selbst erledigen oder einem Fachmann überlassen. Anzeige

Wer muss seine Steuererklärung 2012 bis zum 31.05.2013 abgeben?

Wenn Sie ihre Steuer selbst in die Hand nehmen und somit diese nicht beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein machen lassen, sollten Sie die Steuer 2012 spätestens am 31.05.2013 beim Finanzamt einreichen.

  • Die Einreichung der Steuererklärung muss in vielen Fällen elektronisch erfolgen. Auf Antrag kann diese auch bei Muss-Fällen noch in Papierform eingereicht werden.
  • Am einfachsten ist die Übermittlung über Elster oder andere Steuerprogramme, die Elster unterstützen und somit eine gültige Übermittlung ermöglichen.
  • Achten Sie auf die Frist und beantragen Sie notfalls eine Fristverlängerung, damit Strafgelder vermieden werden können.
  • Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung einer Fristverlängerung wichtige Gründe vorliegen müssen, weil ihr Antrag ansonsten von der Finanzverwaltung abgelehnt werden kann.

Wer hat für die Abgabe der Steuererklärung 2012 noch länger Zeit?

Lassen Sie ihre Steuer 2012 durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ihres Vertrauens erledigen, so haben Sie bis zum 31.12.2013 für die Abgabe der Steuererklärung 2012 Zeit.

  • In manchen Fällen kann die Steuer 2012 sogar bis zum 28.02.2014 auf Antrag verlängert werden. Auch hier müssten bei der Antragsstellung wichtige Gründe angegeben werden.
  • Warten Sie jedoch nicht bis zum Stichtag, weil auch in diesem Fall ihre Steuererklärung zu spät beim Finanzamt eingereicht wird. Da der Steuerberater für die Bearbeitung ihrer Steuererklärung noch Zeit in Anspruch nehmen wird.
  • Wird die Steuererklärung 2012 noch später abgegeben, so entstehen Strafgelder wie z. B. Verspätungszuschläge oder Säumniszuschläge. Diese können recht hoch ausfallen, wenn die festgesetzte Steuer ziemlich hoch ist.
  • Passiert es Ihnen zum ersten Mal, dass Sie Strafzuschläge zahlen müssen, so können diese auf Antrag erlassen werden.

Im Grunde gibt es ja nur zwei Fristen, die Sie bei ihrer Steuererklärung 2012 Termin kennen sollten. Notieren Sie diese bei sich im Kalender oder lassen Sie sich daran erinnern. Warten Sie auf keinen Fall viel zu lange mit der Abgabe der Steuererklärung. Viel Erfolg und Grüße Ihr www.steuer-info-blog.de


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