Elterngeld Steuererklärung wo trage ich dies ein? -

Elterngeld Steuererklärung wo trage ich dies ein?

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Elterngeld Steuererklärung

Wo wird Elterngeld Steuererklärung eigentlich eingetragen?

Warum ist es so wichtig auch das Elterngeld Steuererklärung anzugeben und wie das Finanzamt an die Angaben dran kommen kann?

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Das Elterngeld stellt Lohn- bzw. Entgeltersatzleistung dar und muss daher bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.

  • Das Elterngeld ist steuerfrei, muss aber trotzdem bei der Steuererklärung angegeben werden, weil es dem Progressionsvorbehalt unterliegt und somit auf das Einkommen prozentuall angerechnet wird.

Was muss ich tun, wenn mir eine Beschenigung über das nicht übermittelte Elterngeld vorliegt?

Wurde Ihnen eine Bescheinigung oder ein Leistungsnachweis ausgehändigt, wo Leistungsbeträge drauf stehen, die nicht elektronisch übermittelt wurden, so ist diese der Steuererklärung beizufügen.

  • Dies könnte evtl. aus teschnischen Gründen sein oder die Beschenigung stand von einem ausländischen Leistungsträger, wo keine elektronische Übermittlung möglich war.

Angestellte Tätigkeit – Elterngeld Steuererklärung

Sie verdienen ihr Geld mit einer angestellten Tätigkeit und bekommen neben dem Gehalt auch Elterngeld, so ist das Elterngeld bei der Anlage N als Lohnersatzleistung anzugeben.

  • Dafür sind im Jahr 2013 die Zeilen 28 und 29 der Anlage N der Steuererklärung vorgegeben.

Das insgesamt gezahlte Elterngeld ist hier anzugeben.

Wo gebe ich Elterngeld bei Steuererklärung ohne angestellten Tätigkeit an?

Auch wenn Sie keine Anlage N und somit kein Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielen, so ist das Elterngeld ebenfalls bei der Steuererklärung zu berücksichtigen.

Wird Elterngeld gezahlt und haben sie kein Einkommen aus angestellten Tätigkeit, so ist das Elterngeld im Mantelbogen in der Zeile 94 auf der Seite 4 des Mantelbogens anzugeben.

Wie kommt das Finanzamt an die Info ran, wie viel Elterngeld gezahlt wurde?

Das Finanzamt bekommt die Höhe des gezahlten Elterngeldes von der Familienkasse elektronisch übermittelt und hat bereits vor der Einreichung der Steuererklärung diese Angaben.

  • Wenn die Steuererkärung beim Finanzamt eingeht, so wird der angegebene Betrag mit dem bereits übermittelten Betrag abgeglichen.

Bitte machen Sie keine doppelten Angaben sowohl im Mantelbogen als auch in der Anlage N, weil ansonsten eine ganz falsche Berechnung rauskommt und das Ergebnis nicht korrekt ist. Dies hätte auch ebenfalls dazu geführt, dass sie zu viel Steuern zahlen müssen.

Suchen sie sich also das richtige Feld aus und tragen Sie ihr Elterngeld korrekt bei der Steuererklärung an.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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