Steuervorteil Kind optimal Geld vom Staat zurückholen -

Steuervorteil Kind optimal Geld vom Staat zurückholen

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Steuervorteil Kind

Welchen Steuervorteil Kind haben die Eltern und wie können diese alles bei der Steuer geltend machen und was ist zu dabei zu beachten?

Der Steuervorteil Kind ist nicht jedem Elternteil bekannt und auch nur wenige Arbeitgeber bieten möglichen Steuervorteil als Zuschuss an. Holen Sie sich ihre Steuer zurück und machen Sie alles geltend, was eben geht.

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  • Nutzen Sie den Steuervorteil Kind in voller Höhe aus z.B. höchstmögliches und optimales Elterngeld durch Steuerklassenwechsel, Kindergeld oder Kinderfreibeträge, Betreuungskosten als Zuschuss vom Chef und auch das Schulgeld soll nicht vergessen werden.
  • Die Kinder sind teuer und benötigen viele Sachen wie Spielzeug, Windeln, Kleidung, Schulbücher und noch viele andere lebensnotwendige Sachen. Nutzen Sie den Steuervorteil Kind aus, den der Staat übernimmt einen Teil der Kosten durch Abzug der Kosten bei der Steuererklärung.

Elterngeld als Steuervorteil Kind nutzen

  • Ganze 14 Monate Elterngeld sind möglich, wenn beide Eltern bereit sind, ihre Arbeit für die Betreuung des Kindes für einige Monate aufzugeben bzw. sich Auszeit zu nehmen. Dabei muss ein Elternteil mindestens zwei Monate um das Kind kümmern. Dies machen viele Väter sehr gerne, um die Zeit mit ihrem Baby zu genießen.
  • Momentan werden 65 Prozent des Nettolohns als Elterngeld in der Regel gezahlt. Jedoch hat sich die Berechnung ab 2013 geändert. Bisher wurde vom realen Nettolohn das Elterngeld ausgerechnet, nun werden pauschale Abzüge wie Lohnsteuer und Sozialversicherung vorgenommen. Außerdem werden die Kinderfreibeträge sowie Behindertenpauschbetrag nicht mehr berücksichtigt.
  • Verheiratete Paare sollten den Steuervorteil Kind Elterngeld optimal nutzen und notfalls auch die Steuerklassen während der Schwangerschaft aber mindestens sieben Monate vor Geburt des Kindes überprüfen bzw. wechseln. Durch die Steuerklasse 5 hatte die Frau vorher sehr hohe Abzüge und könnte somit ein geringeres Elterngeld erhalten.
  • Wenn die Frau die Steuerklasse 5 hatte, so könnte diese in die Steuerklasse 3 wechseln, um höheres Elterngeld zu erhalten. Man muss jedoch überprüfen, was für die Eltern besser ist.

Kindergeld und Kinderfreibeträge in Anspruch nehmen

  • Was für die Eltern besser ist, prüft das Finanzamt bei der Steuererklärung. Jedoch bedeutet das nicht, dass man den Antrag auf Kindergeld nicht stellen soll. Der Antrag auf Kindergeld soll immer gestellt werden. Beim Finanzamt wird nur eine sogenannte Günstigerprüfung vorgenommen, bei dieser wird geprüft, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag als Steuervorteil Kind günstiger ist.
  • Der Kinderfreibetrag ist meistens ab 33.000 Euro Bruttoeinkommen bei alleinerziehenden Eltern und ab 64.000 Euro Bruttoeinkommen bei verheirateten Eltern, die zusammenveranlagt werden, günstiger. Das bedeutet, dass bis zu diesen Einkommensgrenzen das Kindergeld als Steuervorteil Kind für die Eltern besser ist. Daher immer Antrag auf Kindergeld stellen.
  • Wer kein Antrag auf Kindergeld stellt, könnte im schlimmsten Fall leer ausgehen.
  • Das Kindergeld wird grundsätzlich für Kinder bis 18. Jahre gezahlt auch bis 25. Jahre könnten die Kinder unter bestimmten Voraussetzungen noch Kindergeld bekommen aber dann ist Schluss.

Zuschüsse vom Chef als Steuervorteil Kind vollausschöpfen

  • Der Chef kann einen Teil  oder volle Kindergartengebühren zusätzlich zum Gehalt steuerfrei auszahlen. Die Eltern mit Kindern sollen besser einen Kindergartenzuschuss anstatt einer Gehaltserhöhung vom Chef fordern. Da der Kindergartenzuschuss in voller Höhe ohne Abzüge bei den Eltern landet.
  • Die Eltern sollen jedoch beachten, dass der Kindergartenzuschuss wirklich zusätzlich zum Lohn gezahlt werden soll und nicht im Lohn schon enthalten sein.
  • Die Beiträge für Kita, Hort oder auch Geld für eine Tagesmutter können die Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes als Steuervorteil Kind steuerlich geltend machen.
  • Zwei Drittel des Geldes sind in der Regel abzugsfähig, jedoch maximal 4.000 Euro pro Jahr können bei der Steuererklärung abgezogen werden. Auch die Hausaufgabenbetreuung kann von den Eltern neben den anderen Kosten von der Steuer abgezogen werden.
  • Die Eltern dürfen jedoch nur die reinen Betreuungskosten und nicht die Verpflegung oder Unterricht von der Steuer als Kinderbetreuungskosten absetzen. Daher ist es sinnvoll die Rechnung gesondert in Betreuung und Verpflegung sowie Unterricht aufteilen zu lassen.
  • Die Sprachförderung im Kindergarten gilt nicht als Unterricht und wird doch noch berücksichtigt.
  • Auch die Großeltern, die ihre Enkelkinder vom Kindergarten abholen, können die Benzinkosten als Kinderbetreuungskosten bei ihrer Steuer geltend machen. Dies müsste jedoch mit den Eltern des Kindes vertraglich geregelt sein und eine Zahlung per Überweisung erfolgen.

Schulgeld als Steuervorteil Kind bei der Steuer in Abzug bringen

  • Das Geld für eine normale Schule können die Eltern nicht geltend machen, jedoch das Schulgeld für eine Privatschule schon. Der Staat ermöglicht 30 Prozent aller Kosten bei der Steuererklärung abzuziehen. Ausgenommen sind jedoch die Kosten für die Verpflegung, Unterkunft und Betreuung. Alles andere kann bis zu 5.000 Euro pro Jahr abgezogen werden.

Das gleiche gilt für Studium im Ausland. Dabei muss es sich bei der Schule um eine Hochschule in der EU oder einen Studiengang mit einem in Deutschland anerkannten Abschluss handeln.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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