Abgeltungssteuer Verlustverrechnung auf Kapitalerträge ab 2013 -

Abgeltungssteuer Verlustverrechnung bei Kapitalerträgen ab 2013

Es gibt wieder Änderungen bei der Abgeltungssteuer Verlustverrechnung auf Kapitalerträge insbesondere was die Anwendung von besonderen Einzelfällen und Fragen betrifft.

Das Bundesministerium hat ein neues BMF-Schreiben zu Abgeltungssteuer Verlustverrechnung verfasst und einige Dinge noch dazu ergänzt. In dem BMF-Schreiben sind auch viele Beispiele dabei.

Wohin gehören die Dividendennachzahlungen bei der Abgeltungssteuer?

  • Beteiligt man sich an einer Kapitalgesellschaft z. B. GmbH und werden in dem Zusammenhang mit der Beteiligung Nachzahlungsbeträge als Gewinnanteil bzw. Dividende ausgezahlt, deren Rechtsnatur nicht eindeutig ist, so sind diese als laufende Kapitalerträge gem. § 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG zu behandeln.

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  • Bitte entnehmen Sie dem BMF-Schreiben die Änderungen zu der steuerlichen Behandlung von anderen laufenden Kapitalerträgen und möglichen Gewinne aus Veräußerungen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Vielleicht ist der Lösungsweg ihres Abgeltungssteuer Verlustverrechnung Falles auch dabei!

Verlustverrechnung Abgeltungssteuer – was gilt hier?

  • Die positiven Einkünfte aus Kapitalvermögen sind zunächst mit den Verlusten gem. § 43 Absatz 3 EStG z.B. mit ausländische Kapitalsteuern und anderen Verlusten aus Kapitalvermögen und erst dann mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften des § 23 Absatz 3 Satz 9 und 10 EStG zu verrechnen.
  • Das bedeutet, dass erstmals eine Überprüfung der Verluste im Rahmen der Kapitalerträge erfolgen soll und erst dann eine Verrechnung mit vorhandenen Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften wie z. B. Verkauf von Wertpapieren oder Hausverkauf erfolgen soll.
  • Die übrig gebliebenen Einkünfte nach Verrechnung gem. § 43 Absatz 3 EStG sind außerdem mit Verlusten der sonstigen Einkünften gem. § 22 Nummer 3 Satz 5 und 6 EStG zu verrechnen.
  • Unter sonstigen Einkünften dieser Art sind gelegentliche Vermittlungen oder Vermietung beweglicher Gegenstände gemeint, die keiner anderen Einkunftsart zugeordnet wurden.

  • Die Abgeltungssteuer Verlustverrechnung im Rahmen des Steuerabzugsverfahrens durch die Kreditinstitute ist somit vorrangig. Das bedeutet, dass die Verrechnung des Verlustes bereits bei der Erstellung der Steuerbescheinigung und somit auch beim Abzug der Abgeltungssteuer von der Bank berücksichtigt werden muss.
  • Diese Verlustverrechnung kann im Rahmen der Veranlagung und somit mit der Steuererklärung nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Wie kann man Altverluste doch noch verrechnen lassen?

  • Um bei der Steuererklärung eine Verrechnung  der Altverlusten mit privaten Veräußerungsgeschäften durchzuführen, müsste man zunächst eine Steuerbescheinigung über die Anmeldung der Kapitalertragssteuer beim Finanzamt  einreichen, in der die insgesamt erzielten Gewinne i. S. des § 20 Absatz 2 EStG und die darin enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen angeführt werden.
  • Liegt eine Steuerbescheinigung mit diesen Angaben vor, ist davon auszugehen, dass die bescheinigte Kapitalertragsteuer auf diese Positionen entfällt.

Was fällt nicht unter die Abgeltungssteuer Verlustverrechnung?

  • Überlässt man Kapital an Nahestehende Personen so fällt keine Abgeltungssteuer an. Weitere Ausnahmeregelungen finden Sie in dem BMF-Schreiben zur Abgeltungssteuer.

Sind Depotgebühren bei Abgeltungssteuer Verlustverrechnung abzugsfähig?

  • Werbungskosten sind normalerweise in dem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Werden Ausgaben z. B. Depotgebühren ab 2009 geleistet, fallen sie auch dann unter das Abzugsverbot, wenn sie mit Kapitalerträgen der Vorjahre zusammenhängen. Daher sind alle möglichen Kosten in Verbindung mit Kapitalerträgen nicht abzugsfähig.

  • Hier ist jedoch nur noch  der Sparerpauschbetrag  in Höhe von 801 Euro zu berücksichtigen!

Das BMF-Schreiben gilt für alle noch offenen Fälle. Richtig anzuwenden und zu beachten ist es jedoch ab dem 01.01.2013.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

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