Anmeldung Kleingewerbe aber wie mache ich das richtig? -

Anmeldung Kleingewerbe aber wie mache ich das richtig?

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Anmeldung Kleingewerbe

Warum Anmeldung Kleingewerbe nicht gleich Anmeldung eines Kleinunternehmers bedeutet?

Wie und wo muss ich die Anmeldung Kleingewerbe vornehmen?

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Wer die Anmeldung Kleingewerbe vornehmen möchte, sollte von Anfang an seine eigene Geschäftsidee bzw. Absichten kennen und auch steuerlich richtig vorgehen.

Ebenso muss entschieden werden, ob der Status des Kleinunternehmers zu dem Vorhaben bzw. der Geschäftsidee passt und korrekt beim Finanzamt angemeldet wird.

Warum Anmeldung Kleingewerbe nicht gleich zu dem Kleinunternehmerstatus führt?

Sobald Sie ein Kleingewerbe anmelden, sind sie leider nicht automatisch Kleinunternehmer, weil Sie bestimmte Besonderheiten bei der Anmeldung ihres Kleinunternehmens beachten sollten.

  • Diese sind insbesondere bei der Anmeldung des Kleingewerbes beim Finanzamt zu beachten.

Da die Kleinunternehmerregelung bzw. Kleinunternehmer zunächst einmal im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu beantragen ist.

Wann erfüllen Sie eigentlich die Voraussetzungen für den Kleinunternehmerstatus?

Haben Sie geplant mit ihrer selbständigen Tätigkeit für nicht mehr als 17.500 Euro Rechnungen zu schreiben und benötigen Sie dafür keine hohen Anschaffungen im Gründungsjahr, so könnte der Kleinunternehmerstatus vorteilhaft für Sie sein.

Folgende Grenze müssen sie kennen, um den Kleinunternehmerstatus in Anspruch nehmen zu können:

  • Gesamtumsatz des Vorjahres nicht höher als 17.500 Euro und
  • Gesamtumsatz des laufenden Jahres nicht höher als 50.000 Euro.

Im Gründungsjahr ist eine Schätzung bzw. Hochrechnung für die Ermittlung des Gesamtumsatzes vorzunehmen, da ein Vorjahr nicht existiert.

Gewerbeanmeldung bei der Stadt – auch Kleinunternehmen müssen gemeldet werden

Jeder sollte vor dem  eigentlichen Start in die Selbständigkeit bei gewerblichen Tätigkeiten eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt ausfüllen.

  • Vor dem Gang in die Stadt, sollten Sie sich jedoch Gedanken machen, welche Tätigkeiten sie genau ausüben wollen, da sie alle Tätigkeiten dabei angeben müssen und jede Ergänzung extra Gebühren kostet.

Die Anmeldung Kleingewerbe kann im Bürgerbüro oder ähnlichen Einrichtungen Ihrer Gemeinde erfolgen.

Anmeldung des Kleinunternehmens beim Finanzamt – gezielt Kleinunternehmerstatus

Um ihr Gewerbe beim Finanzamt richtig anmelden zu können, muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig ausgefüllt werden.

  • Im Fragebogen sollten neben den persönlichen Angaben auch Prognosen zum Umsatz, Lohnsteuer und Gewinn des aktuellen und Folgejahres für die richtige Ermittlung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen gemacht werden.

Bereits hier müssen Sie die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung kennen und korrekt angeben, weil ansonsten der Kleinunternehmerstatus vom Finanzamt abgelehnt werden kann.

Wenn Sie genau wissen, dass der Kleinunternehmerstatus für ihr Kleingewerbe das Richtige ist, so nehmen Sie bitte die  Anmeldung wie oben beschrieben vor und setzen Sie ihr Vorhaben einfach um.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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