Fahrtkostenberechnung aber wie geht das richtig?

Fahrtkostenberechnung aber wie mache ich es richtig?

entfernungspauschale berechnen

Fahrtkostenberechnung

Machen Sie ihre Fahrtkostenberechnung richtig und profitieren Sie vom richtigen Ansatz der Kosten.

Die Fahrtkostenberechnung ist eigentlich ganz leicht aber was muss man bei Besonderheiten und Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitsstätten beachten? Hier gibt es ganz klare Regeln, die gerade bei solchen Fällen anzuwenden sind.

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Kann jeder die Entfernungspauschale ansetzen?

  • Die Entfernungspauschale steht grundsätzlich jedem zu. Dabei spielt es keine Rolle mit welchem Verkehrsmittel Sie zur Arbeit gefahren sind. Da es sich hier um eine Pauschale handelt, kommt es somit auch nicht auf Höhe der tatsächlichen Kosten an.

Wie hoch ist die Entfernungspauschale?

  • Die Entfernungspauschale wird mit 0,30 Euro für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte bei der Steuer angesetzt.
  • Bei der Nutzung von Flugzeugen gilt die Entfernungspauschale nur für die An- und Abfahrten zu und von Flughäfen.

Wie stelle ich eine richtige Fahrtkostenberechnung an?

  • Die Entfernungspauschale berechnen Sie so:
  • Zahl der Arbeitstage x volle Entfernungskilometer x 0,30 Euro.

Können Unfallkosten neben der Fahrtkostenpauschale 2013 angesetzt werden?

  • Unfallkosten können Sie neben der üblichen Fahrtkostenberechnung und als außergewöhnliche Kosten auch bei der Steuererklärung ansetzen.

Können Sie die Entfernungspauschale berechnen, wenn Sie mit der Bahn fahren?

  • Auch wenn Sie die Bahn nutzen, kann die Fahrtkostenberechnung mit der Entfernungspauschale angesetzt werden.
  • Sind die Kosten für die Bahn höher als die Entfernungspauschale, so können Sie den Differenzbetrag, der die jährliche Entfernungspauschale übersteigt, noch zusätzlich als Kosten bei Ihrer Steuer ansetzen.

Beispiele – Fahrtkostenberechnung

Beispiel 1:

Leitender Arbeitnehmer nutzt von Januar bis September (an 165 Arbeitstagen) für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßigen Arbeitsstätte, die 90 km entfernt ist, für die Hin- und Rückfahrt den eigenen PKW. Ab Oktober hat er sich entschieden seinen Wohnsitz zu verlegen. So fährt er nun von der neuen Wohnung (an 55 Arbeitstagen) zu seiner regelmäßigen Arbeitsstätte, die 5 km entfernt ist, mit dem Bus.

Tatsächliche Kosten

3 x 70 Euro =210 Euro

Fahrtkostenberechnung

165 Arbeitstagen x 90 km x 0,30 Euro = 4 455 Euro

Busfahrt von 55 Arbeitstagen x 5 km x 0,30 Euro = 83 Euro

Die Entfernungspauschale 2013 insgesamt in Höhe von 4.538 Euro (4.455 Euro + 83 Euro) ist anzusetzen, da die tatsächlichen Kosten geringer sind.

Beispiel 2:

Ein Arbeitnehmer fährt von der Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstätte mit dem Bus und der Bahn. Die kürzeste Straßenverbindung beträgt 20 km. Die Kosten für die Monatskarte für den Bus betragen 50 Euro und für die Bahn 65 Euro (insgesamt 115 Euro).

Fahrtkostenberechnung:

220 Tage x 20 km x 0,30 Euro = 1 320 Euro

Die Kosten für den Bus und Bahn betragen 1 380 Euro (12 x 115 Euro).

Da die tatsächlich gezahlte Bus- und Bahnkosten die Fartkostenpauschale 2013 in Höhe von 1.320 Euro übersteigen, kann der übersteigende Betrag zusätzlich angesetzt werden; insgesamt somit 1 380 Euro.

Was zählt nicht zur Pendlerpauschale 2013?

  • Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung sind von der Fahrtkostenberechnung ausgenommen.

Wie setzt man Flugstrecken und steuerfreie Sammelbeförderung an?

  • Für Flugstrecken setzen Sie die tatsächlichen Aufwendungen an. Fallen entgeltliche Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber an, so sind die Kosten des Arbeitnehmers ebenso als Werbungskosten anzusetzen.

Wann sind nur 4 500 Euro als Kilometerpauschale bei der Steuer absetzbar?

Die Entfernungspauschale ist auf 4.500 Euro begrenzt, wenn folgendes bei Ihnen zutrifft:

  1. Sie fahren den Weg zwischen Ihrer Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte mit einem Motorrad, Motorroller, Moped, Fahrrad oder gehen zu Fuß zur Arbeit
  2. Sie bilden Fahrgemeinschaften mit anderen Kollegen und fahren bei jemandem mit, die Beschränkung gilt jedoch nur für die Tage, wo Sie nicht mit eigenem Kraftwagen unterwegs sind
  3. Sie fahren mit dem Zug oder Bahn zur Arbeit (öffentliche Verkehrsmittel) und können keine höheren Kosten nachweisen. Liegt ein Nachweis vor, so können natürlich auch höhere Kosten bei der Steuer geltend gemacht werden.

Wann gilt die Begrenzung auf 4.500 Euro nicht?

  • Fahren Sie mit ihrem eigenen PKW zur Arbeit, so greift die Begrenzung auf 4.500 Euro nicht und Sie können alle Kosten für die Hinfahrt auch über 4.500 Euro als Kilometerpauschale 2013 berechnen und bei ihrer Steuer ansetzen. Jedoch müssen Sie als Arbeitnehmer nachweisen können, dass sie die Strecke Wohnung/Arbeitsstätte tatsächlich mit einem eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW gefahren sind. Dabei ist ein Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten, die 4.500 Euro übersteigen, nicht notwendig.

Welche Entfernung setzt man bei Fahrtkostenberechnung  an?

  • Grundsätzlich ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte bei der Berechnung der Entfernungspauschale anzusetzen.
  • Dabei sind nur volle Kilometer zu berücksichtigen, jeder angefangene Kilometer bleibt außen vor.
  • Wird eine verkehrsgünstigere Straßenverbindung regelmäßig genutzt, so kann auch diese angesetzt werden. Eine mögliche aber tatsächlich nicht genutzte verkehrsgünstigere Straßenverbindung darf nicht berücksichtigt werden.

Was gilt bei mehreren Wegen an einem Arbeitstag?

  • Die Kilometerpauschale 2013 darf nur einmal pro Tag angesetzt werden. Daher wird diese bei mehreren Wegen am Arbeitstag nicht mehrmals berücksichtigt.

Wie berechnen Sie die Entfernungspauschale bei mehreren Dienstverhältnissen?

  • Haben Sie mehrere Dienstverhältnisse, so dürfen Sie die Pendlerpauschale 2013 auch für jeden Weg und somit jeden Job extra berechnen und die entstandene Kosten bei der Steuer auch ansetzen, wenn Sie am Tag zwischenzeitlich in die Wohnung zurückkehren.
  • Fahren Sie jedoch täglich mehrere regelmäßige Arbeitsstätten ohne Heimkehr an, so ist für die Entfernungsermittlung der Weg zur ersten regelmäßigen Arbeitsstätte als Umwegstrecke zur nächsten regelmäßigen Arbeitsstätte bei der Steuer zu berücksichtigen. Dabei darf die anzusetzende Entfernung höchstens die Hälfte der Gesamtstrecke betragen. Da die Fahrkosten letztendlich nur für die Hinfahrt geltend gemacht werden können.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


One comment on “Fahrtkostenberechnung aber wie mache ich es richtig?

  1. Paul Krampe sagt:

    Ich sitze gerade über meiner Steuererklärung und hänge bei dem Punkt über die Fahrtkosten. Mir war gar nicht bewusst, dass man dabei nur den einfachen Fahrweg angeben kann und auch nur die vollen Kilometer zählen. Ich werde das mit meinem Steuerberater mal genauer berechnen.

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