Gemeinschaftskonto-Zahlungen eines Ehegatten führen zur Schenkungsteuer -

Gemeinschaftskonto-Zahlungen eines Ehegatten führen zur Schenkungsteuer

Vorsicht bei Gemeinschaftskonto – Wenn nur einer der Ehegatten tatsächlich auf das Konto einzahlt

Wenn beide Ehegatten ein Gemeinschaftskonto eröffnen und nur einer der Ehegatten hier Geld einzahlt und der andere über die Hälfte des Geldes verfügen kann, so kann so etwas zu einer Zuwendung führen, die der Schenkungsteuer unterliegt. Somit könnte es  die Schenkung unter Ehegatten vorliegen. D. h. dass der Ehegatte der die Summe geschenkt bekommen hat noch dafür die Schenkungssteuer zahlen muss.

In einem Fall wurde so etwas entschieden. Hier hatten die Ehegatten ein Oderkonto. Nur der Ehemann zahlte immer Geld ein und seine Ehefrau verfügte über die Hälfte des Geldes. Dies führte zu einer Zuwendung, die  der Schenkungsteuer unterliegt.

Das Finanzamt muss jedoch nachweisen können, dass die Ehefrau auch tatsächlich über die Hälfte des durch Ihren Mann eingezahlten Betrages wirtschaftlich verfügen kann. D. h. es müssen Nachweise da sein. So etwas stellt dann eine Schenkung an Ehegatten. Hier müsste jedoch alles auf Ihre Richtigkeit überprüft werden.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

 


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.