Jobticket steuerfrei vom Chef ab 2019 erhalten -

Jobticket steuerfrei vom Chef ab 2019 erhalten

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Jobticket steuerfrei vom Chef erhalten

Ab 2019 gibt es vom Arbeitgeber Jobticket steuerfrei aber für was gilt dieser und was muss ich sonst noch als Arbeitnehmer beachten?

Darf ich mit dem Jobticket steuerfrei auch privat fahren?

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Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Jobticket, so ist dieser nur steuerfrei, wenn sie diesen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn von ihrem Chef gezahlt bekommen.

Was galt bisher beim Jobticket, war Jobticket steuerfrei bisher?

Bisher stellte das Jobticket einen steuerpflichtigen Arbeitslohn (Sachbezug) dar.

Bei der Lohnabrechnung war die 44 Euro – Freigrenze zu prüfen. Bei Überschreitung der 44 Euro-Freigrenze konnte der Chef die Besteuerung pauschal i. H. v. 15 Prozent vornehmen und pauschale Lohnsteuer abführen.

Wann ist Jobticket steuerfrei?

Bekommen Sie Jobticket als Zuschuss also zusätzlich zum Gehalt von Ihrem Chef für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Arbeitsstätte) mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr, so bleibt dieses steuerfrei.

  • Ebenfalls sind auch Fahrten mit öffentlichem Personennahverkehr von Wohnung/Arbeitsstätte oder gleichgestellte Fahrten.

Auch die privaten Fahrten bleiben steuerfrei, wenn der öffentliche Personennahverkehr für die Fahrten mit dem Jobticket genutzt wird.

Was muss ich bei Jobticket steuerfrei im Rahmen der eigenen Steuererklärung bei Werbungskosten beachten?

Das steuerfreie Jobticket wird auf die Entfernungspauschale angerechnet, so dass hierdurch die Werbungskosten sich mindern.

Somit vergessen Sie bitte nicht den Abzug bei der Steuererklärung zu berücksichtigen bzw. anzugeben.

Aufzeichnungs- und Ausweispflichten des Chefs

Der Arbeitgeber bzw. der Chef hat die Pflicht eine Aufzeichnung des steuerfreien Jobtickets im Lohnkonto vorzunehmen.

Auch ein Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 17 ist ebenfalls zu erfassen.

Beispiel:

Ihr Chef gewährt Ihnen mtl. einen Zuschuss i. H. v. 100 Euro für eine Fahrkarte im Personennahverkehr, damit Sie Fahrten von der Wohnung zu Ihrer Arbeitsstätte vornehmen können. Die einfache Entfernung liegt bei 50 km. Die Fahrkarte kostet 100 Euro. Wir nehmen 220 Arbeitstage pro Jahr an. Sie nutzen die Fahrkarte auch für die privaten Fahrten zu Freunden oder Einkäufen am Wochenende.

  • Die zusätzliche monatliche Zahlung des Jobtickets bleibt steuerfrei. Die Steuerfreiheit geht auch auf die Sozialversicherungsfreiheit über.

Der steuerfreie Zuschuss mindert ihre Werbungskosten, indem eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale erfolgt.

  • Entfernungspauschale: 50 km x 220 AT x 0,30 Cent gleich 3.300 Euro

Abzüglich Jobticket steuerfrei: 100 Euro x 12 Monate gleich 1.200 Euro

Werbungskosten, die sie abziehen können, betragen somit 2.100 Euro.

Die privaten Fahrten bleiben ebenfalls steuerfrei.

  • Wird eine Bahncard vom Chef zur Verfügung gestellt, so bleibt nur der Teil der Kosten steuerfrei, soweit diese für betriebliche Fahrten und Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte oder ähnliche Fahrten verwendet wird. Sobald die Bahncard für private Fahrten genutzt wird, entsteht Steuerpflicht bzw. steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Wer bisher öffentliche Verkehrsmittel nutzt aber kein Jobticket steuerfrei vom Chef erhält, sollte unbedingt eine Gehaltsverhandlung mit seinem Chef anstreben, um von der Steuerfreiheit zu profitieren.

Mit besten Grüßen

IHR STEUER-INFO-BLOG


One comment on “Jobticket steuerfrei vom Chef ab 2019 erhalten

  1. Wiesener sagt:

    Das heißt für mich bei der ESt- Erklärung:

    Ich fahre mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Arbeit und bekomme vom Arbeitgeber monatlich 100,00 € steuerfrei.

    wären 1.200 € im Jahr

    Entfernungspauschale: 75km x 220AT x 0,30 € = 4.950,00 €
    abzügl. AG Zuschuss ./. 1.200,00 €
    abziehbare Werbungskosten wären 3.750,00 €

    das könnte ich beim Finanzamt angeben diese 3.750,00 € ???

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