Kirchensteuer auf Kapitalerträge bei Sparern ab 2015 -

Kirchensteuer auf Kapitalerträge bei Sparern ab 2015

kirchensteuerabzug

Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Ab 2015 soll Kirchensteuer auf Kapitalerträge bei Sparern automatisch über die Bank erfolgen.

Ein automatischer Abzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird lt. Bund der Steuerzahler durch die Zusammenarbeit des Bundeszentralamtes und der Bank ermöglicht.

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Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Geldsparer, Bausparer sowie Wertpapier- und Fondsanleger, die Zinsen u. ä. als Kapitalerträge für die Überlassung ihres Geldes/Kapitals haben.

Kirchensteuerabzug bei Kapitalvermögen bisher

Bisher konnten die Sparer ganz bequem auswählen, ob der Kirchensteuerabzug über die Banken, Versicherungen oder andere Gesellschaften neben der Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wird oder später ein Abzug bei der Einkommensteuererklärung vorgenommen wird.

  • Falls es in einigen Fällen vergessen wurde die Religion der Bank mitzuteilen, so erfolgte der nachträgliche Abzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung und der Anlage KAP.
  • Die Kirchensteuer müsste spätestens bei der Einkommensteuererklärung für die Kapitalerträge gezahlt werden.
  • Wer also vergessen hatte seiner Bank die Kirchenzugehörigkeit mitzuteilen und bei dem nur die Abgeltungsteuer abgezogen wurde, müsste dies bei der Einkommensteuererklärung immer nachholen und angeben.
  • Ansonsten kann auch in so einem Fall, wo der Steuerpflichtiger bewusst vergessen hatte die Kirchenzugehörigkeit anzugeben, Steuerhinterziehung vorliegen.

Automatischer Abzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge ab 2015

Mit dem Wahlrecht soll ab 2015 Schluss sein. Über ein elektronisches Abrufverfahren ermöglicht das Bundeszentralamt für Steuern den Banken der Sparer die Religionszugehörigkeit abzufragen.

  • Somit werden die Daten an die Bank weitergeleitet und die Bank kann automatisch den Kirchensteuerabzug vornehmen.

Was ist, wenn ich keinen automatischen Kirchensteuerabzug ab 2015 wünsche?

Wünschen Sie keinen Kirchensteuerabzug, so kann beim Bundeszentralamt für Steuern ein Sperrvermerk eingetragen werden, welches verhindert die Informationen über die Kirchenzugehörigkeit an die Banken weiterzuleiten.

  • Ein Sperrvermerk kann nur beim Bundeszentralamt für Steuern eingetragen werden, wenn Sie dies schriftlich beantragen.
  • Hat der Steuerzahler einen Sperrvermerk drin, so wird kein automatischer Abruf der Kirchenzugehörigkeit über die Bank vorgenommen. Es wird somit keine Kirchensteuer auf Kapitalerträge einbehalten.
  • Der Steuerzahler ist in solchen Fällen verpflichtet die Kirchensteuer auf Kapitalerträge über die Einkommensteuererklärung Anlage KAP weiterhin zu berücksichtigen und zu zahlen.

Der Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge muss erfolgen, ob bereits automatisch über die Bank und andere Gesellschaften oder bei der Steuererklärung durch das Ausfüllen der Anlage KAP.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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