Krankenversicherung Elternzeit – das müssen Eltern wissen -

Krankenversicherung Elternzeit – das müssen Eltern wissen

elternzeit bei versicherungsfreiheit

Krankenversicherung Elternzeit

Krankenversicherung Elternzeit soll von Anfang an klar geregelt sein, um später nachteilige Überraschungen während der Elternzeit zu vermeiden.

Ganz wichtig bei Krankenversicherung Elternzeit ist, welchen Status man vor der Elternzeit hatte.

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Waren die Eltern bis zu der Elternzeit pflichtversichert, so bleibt die Pflichtversicherung und somit die Mitgliedschaft auch während der Elternzeit bestehen.

  • Ganz spannend sieht es aus, wenn freiwillige Krankenversicherung oder gar private Krankenversicherung vorlag.

Was ändert sich bei Krankenversicherung Elternzeit bei Versicherungsfreiheit?

Während der Elternzeit besteht keine Versicherungsfreiheit mehr, denn der Versicherungsstatus ändert sich, weil in solchen Fällen ein Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung vorliegen kann.

Der Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung liegt jedoch nur vor, wenn

  • der Partner gesetzlich versichert ist und
  • alle Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind.

Alle Beamten, die vor der Elternzeit gesetzlich versichert waren, bleiben während der Elternzeit beitragsfrei, wenn Anspruch auf Familienversicherung auch ohne eine freiwillige Mitgliedschaft bestehen würde.

  • Entscheiden sich die Eltern nach der Elternzeit wieder voll zu arbeiten und somit in die Versicherungsfreiheit wieder einzusteigen bzw. über die Jahresentgeltgrenzen zu verdienen, so können sie dies gerne tun, weil sie weiterhin versicherungsfrei in der Krankenversicherung bleiben dürfen.

Was passiert, wenn der Ehepartner während der Elternzeit nicht gesetzlich versichert ist?

Falls der Ehepartner nicht gesetzlich versichert ist, so kann die Familienversicherung nicht in Anspruch genommen werden.

  • Wurde vor der Elternzeit freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt, so kann diese auch während der Elternzeit weitergeführt werden.

Was gilt bei unverheirateten oder alleinerziehenden Eltern bei Krankenversicherung Elternzeit?

  • Bei Ledigen, geschiedenen oder alleinerziehenden Eltern erfolgt die Versicherung auf Grundlage ihres beitragspflichtigen Einkommens.

Es ist sinnvoll sich mit der Krankenkasse oder Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen um die eigene Situation zu besprechen, damit wirklich nichts schief geht und die Krankenversicherung Elternzeit geregelt ist.

Keine Versicherungsfreiheit bei Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit mehr

Wird während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung aufgenommen, obwohl vor der Elternzeit Versicherungsfreiheit bestand, weil das Einkommen ziemlich hoch war und über die Jahresarbeitsentgeltgrenze lag, so kommt es grundsätzlich zu Versicherungspflicht wieder.

  • War der Elternteil, welches in die Elternzeit geht, privat versichert, so kann sich dieser von der Versicherungspflicht während der Elternzeit unter bestimmten vorliegenden Voraussetzungen befreien lassen und es wäre evtl. sogar private Krankenversicherung weiterhin möglich.

Die Versicherten sollten sich mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen und alle Rückfragen klären.

Die Eltern sollten vor Beginn der Elternzeit sich informieren und für Klarheit bei Krankenversicherung Elternzeit sorgen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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