Lohnsteuerbescheinigung Arbeitgeber – was gilt ab 2015?

Lohnsteuerbescheinigung Arbeitgeber – was gilt ab 2015?

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Lohnsteuerbescheinigung Arbeitgeber

Wie muss die Lohnsteuerbescheinigung Arbeitgeber ab 2015 ausgestellt werden?

Bis wann ist die Lohnsteuerbescheinigung Arbeitgeber ans Finanzamt zu übermitteln?

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Lohnsteuerbescheinigung Arbeitgeber – Wie muss diese ans Finanzamt geschickt werden und von wem?

Die Lohnsteuerbescheinigung ist durch die Arbeitgeber elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln.

  • Jedes Unternehmen, welches Arbeitnehmer beschäftigt, für die eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt wird, muss diese ans Finanzamt weiterleiten.

Bis wann ist die Lohnsteuerbescheinigung Arbeitgeber zu übermitteln?

Es ist so geregelt, dass die elektronische Lohnsteuerbescheinigung bis zum 28. Februar des Folgejahres dem Finanzamt vorliegen soll.

Wie muss die Lohnsteuerbescheinigung aussehen?

Die Datenübermittlung soll nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz erfolgen. Die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung besagt, dass diese authentifiziert vorgenommen werden soll.

  • Um eine solche Übermittlung ohne Probleme erledigen zu können, benötigen die Datenübermittler ein erforderliches Zertifikat, welches einmalig unter Elsteronlineportal zu beantragen ist.

Ohne eine derartige Authentifizierung ist keine Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung möglich. Wer noch weitere Infos zum Aussehen einer Lohnsteuerbescheinigung benötigt, kann sich unter www.elster.de informieren.

  • Arbeitgeber, die keine Lohnabrechnung maschinell erstellen, wie z. B. für geringfügige Beschäftigte im Privathaushalt reicht anstelle einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auch eine manuell erstellte Lohnsteuerbescheinigung bzw. besondere Lohnsteuerbescheinigung aus.

Für welche Arbeitnehmer ist keine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen?

Für Mitarbeiter bzw. Arbeitnehmer, die geringfügig beschäftigt und pauschal besteuert werden, muss keine Lohnsteuerbescheinigung Arbeitgeber erstellt werden.

Für was braucht der Arbeitnehmer einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung?

Der Arbeitnehmer benötigt den Ausdruck seiner Lohnsteuerbescheinigung für die Erstellung der eigenen Einkommensteuererklärung und somit für die Eintragungen in die Anlage N.

  • Die Daten werden zwar vom Arbeitgeber ans Finanzamt übermittelt, müssen jedoch vom Arbeitnehmer in die Steuererklärung übertragen werden.

Ganz wichtig ist neben den anderen Daten die Angabe einer Identifikationsnummer des Arbeitnehmers auf der Lohnsteuerbescheinigung.

  • Hier können sie sich ein Muster der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2015 anschauen.

Nicht nur die Erstellung und Vollständigkeit einer solchen Bescheinigung ist für Arbeitgeber notwendig, sondern auch die rechtzeitige Übermittlung ans Finanzamt bis zum 28. Februar des Folgejahres.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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