Scheinselbständigkeit umgehen aber wie? -

Scheinselbständigkeit umgehen aber wie?

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Scheinselbständigkeit umgehen

Selbständig werden und Scheinselbständigkeit umgehen.

Was muss ich wissen, um Scheinselbständigkeit umgehen zu können? Worauf darf ich mich als Unternehmer bei meinem Auftraggeber auf keinen Fall einlassen? Durch die Einstufung als scheinselbständig rutschen Sie in den Arbeitnehmerstatus und dies kann seine Vor- und Nachteile mit sich bringen.

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Wie kann ich die Scheinselbständigkeit umgehen?

Um die Scheinselbständigkeit umgehen zu können, muss Ihnen erstmals klar sein, wann Sie als selbständig gelten.

  • Selbständig ist lt. HGB nur der, wer seine wesentliche Tätigkeit frei gestalten kann und dabei die Arbeitszeit selbst bestimmen kann.
  • Schließen Sie einen Dienstleistungsvertrag mit ihrem Auftraggeber ab, so achten Sie bitte darauf, dass keine feste Arbeitszeit wie beim Arbeitnehmer festgelegt wird.
  • Lassen Sie ihren Auftraggeber auch Ihnen nicht sagen, wann Sie arbeiten dürfen.
  • Dies müssten Sie selbst frei bestimmen können, natürlich mit Abstimmung ihres Auftraggebers, damit die Ausführung der Dienstleistung möglich ist.

Sie dürfen auf keinen Fall weisungsgebunden wie Arbeitnehmer sein.

Was spricht für die Scheinselbständigkeit?

Diese Merkmale sprechen für das Vorliegen der Scheinselbständigkeit:

  • Sie sind zeitlich, örtlich und fachlich weisungsgebunden gegenüber ihrem Auftraggeber
  • Sie erbringen ihre Dienstleistung nur für einen Auftraggeber
  • Die von Ihnen erbrachte Tätigkeit wird in der Regel von Arbeitnehmern des Auftraggebers erledigt
  • Bei Ihnen liegt eine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers vor
  • Sie werden in den Betriebsablauf einbezogen
  • Es liegt bei Ihnen kein Unternehmerinitiative vor
  • Außerdem ist kein Unternehmerrisiko vorhanden
  • Sie bekommen ein festes Gehalt
  • Sie waren vor der Selbständigkeit ein Arbeitnehmer bei dem Auftraggeber und erledigen nun als Selbständiger die gleiche Tätigkeit
  • Urlaubsanspruch wurde vereinbart
  • Sie erbringen selbst die Leistung und haben keine Mitarbeiter
  • Der Arbeitsumfang wird vom Auftraggeber bestimmt.

Bitte beachten Sie, dass alle Merkmale zusammen für oder gegen die Scheinselbständigkeit sprechen können. Geprüft wird somit alles insgesamt und nicht nur ein einzelner Punkt.

Wer prüft die Scheinselbständigkeit?

Die Scheinselbständigkeit wird durch die deutsche Rentenversicherung im Rahmen der Betriebsprüfung festgestellt.

  • Der deutsche Rentenversicherungsträger nimmt solche Prüfungen hauptsächlich bei Auftraggebern vor, die viele Mitarbeiter haben.
  • In erster Linie werden die Abrechnung der Mitarbeiter des Auftraggebers geprüft und dann wird noch ein Blick auf die Fremdleistungen geworfen. Die Prüfer haben eine Reihe von Tätigkeitsarten, wo eben eine Scheinselbständigkeit auftreten kann.
  • Da es sich bei der Prüfung um eine sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung handelt, kann es auch in manchen Fällen vorkommen, dass sozialversicherungsrechtlich ein Arbeitnehmer aber steuerrechtlich ein Unternehmer vorliegt.

Was soll ich vorsorglich tun, wenn ich die Scheinselbständigkeit umgehen möchte?

Zunächst müssten Sie die o. g. Merkmale, die für die Scheinselbständigkeit sprechen, checken und schauen, ob bei Ihnen fast alle Punkte zutreffen.

  • Eine Prüfung wird nicht vorgenommen, wenn bereits durch Rentenversicherungsträger geprüft und Scheinselbständigkeit festgestellt wurde.

Um die Scheinselbständigkeit umgehen zu können, sollten Sie sich von Anfang an richtig informieren und ihrem Auftraggeber gegenüber als Unternehmer mit seinen Rechten und Pflichten auftreten.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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