Steueränderungen 2013: Was ändert sich ab 01.01.2013? -

Steueränderungen 2013: Was ändert sich ab 01.01.2013?

Bei den Steueränderungen 2013 erwarten uns Einiges auf das wir uns einstellen müssen.

Die Steueränderungen 2013 sind spannend, was die Änderungen des Jahres 2013 betrifft. Besonders bei der Umstellung auf elektronische Lohnsteuerkarte wie z. B. Eintragung der Steuerklassen sind die Steuerpflichtigen bei der Steuer 2013 sehr verunsichert. Was muss noch getan werden? Wie erfolgt eine Beantragung? Geht alles elektronisch? Kann man den Gang zum Finanzamt sparen?

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Welche Steueränderungen 2013 kommen  auf uns zu?

Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt nun und bringt Unsicherheiten als Steueränderungen 2013 mit. Es gibt außerdem noch einige steuerliche Anreize, was die Förderung der Elektromobilität betrifft. Das Spenden von Geld wird unbürokratischer im Jahr 2013. Die steuerliche Veranlagung für Ehepaare wird ab dem Jahr 2013 vereinfacht und die Steuerberatergebühren werden angepasst.

Steueränderungen 2013: Was bringt die elektronische Lohnsteuerkarte mit?

Ab dem Jahr 2013 ersetzt die elektronische Lohnsteuerkarte, das so genannte ELStAM-Verfahren (ELStAM – elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) die bisher geltende Lohnsteuerkarte 2010 aus Papier. Die steuerlich relevanten Daten, wie z. B. Steuerklassen, Kinderfreibeträge oder die Religionszugehörigkeit eines Arbeitnehmers, können einfach elektronisch gespeichert und übermittelt werden.

Durch das neue Verfahren wird die Kommunikation zwischen den Arbeitnehmern, Finanzämtern und Arbeitgebern erheblich erleichtet.

Damit keine Überlastung der Arbeitgeber entsteht, können diese bei der Steuer 2013 bis zum 31.12.2013 noch das bisher angewendete Verfahren nutzen. Somit wird der Lohnsteuerabzug auch nach dem alten Verfahren noch gewährleistet.

Die Arbeitgeber haben nun die Qual der Wahl, bis wann Sie während des kommenden Jahres auf ELStAM umsteigen.

Es besteht auch die Möglichkeiten, dass das neue Verfahren nur bei einige Mitarbeitern angewendet wird und bei anderen noch nicht. Der Arbeitgeber ist somit nicht verpflichtet sofort auf ELStAM umzusteigen.

Die Arbeitgeber müssen jedoch spätestens mit der Lohnabrechnung für Dezember 2013 die ELStAM jedoch für alle Arbeitnehmer anwenden.

Entscheidet sich der Arbeitgeber erst im Dezember 2013 auf ELStAM umzustellen, so gilt bis dahin die alte Lohnsteuerkarte 2010 oder die Ersatzbescheinigung mit allen Einträgen fort.

Wird die Umstellung vollbracht, so gehören die alten Bescheinigungen in Papierform nun der Vergangenheit an.

Steueränderungen 2013: Steuerberatergebühren werden um 5 Prozent teurer

Durch die neue Steuerberatervergütungsverordnung wird die bisher geltende Steuerberatergebührenverordnung abgelöst.

Diese gilt sowohl für Mandanten als auch für den Steuerberater als Fundament für eine angemessene und transparente Abrechnung.

Die Änderung der Steuerberatergebühren war aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre notwendig gewesen. Da die letzte Änderung im Jahr 1998 erfolgte und seitdem der Preisindex um mehr als 22 Prozent gestiegen ist.

Somit erhöhen sich die Kosten für Leistungen der Steuerberater aufgrund der Neuregelung um durchschnittlich etwa 5 Prozent.

Steueränderungen 2013: steuerliche Veranlagung für Ehepaare wird einfacher

Für das Jahr 2013 gelten die bereits durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 eingeführten Maßnahmen, um einen Überblick bei den steuerlichen Veranlagungsvarianten für Ehepaare zu ermöglichen.

Ehegatten können bei den Steueränderungen 2013 zwischen der Zusammenveranlagung oder einer Einzelveranlagung wählen, die getrennte Veranlagung fällt somit ab 2013 weg.

Folgende Veranlagungsvarianten sind möglich:

  1. Einzelveranlagung mit Grundtarif, Gnadensplitting für Verwitwete oder  „Sonder-Splitting“ im Trennungsjahr und
  1. Zusammenveranlagung mit Splittingtarif für Ehegatten.

Das Verfahren in Bezug auf den Wechsel der Veranlagungsarten wird gestrafft.

Durch den Wegfall des fehleranfälligen oder manuellen Verfahrensschritts wird die Bearbeitungsdauer verkürzt.

Bisher konnten die Eheleute die bei der Einreichung der Steuererklärung getroffene Veranlagungsart bis zur Bestandskraft des betreffenden Steuerbescheids beliebig ändern, ein nachträglicher Wechsel der Veranlagungsart wird zukünftig nach Eintritt der Unanfechtbarkeit nur in bestimmten Fällen möglich sein.

Steueränderungen 2013: Was passiert bei den Geldspenden?

Aufgrund europäischer Entwicklungen (Stichwort: SEPA) und nationaler Anpassungen  wird das Zahlungsverkehr umgestellt und dies vereinfacht die Geldspenden.

Bereits heute können die Kirchen den Zuwendungsnachweis im Rahmen eines vereinfachten Zahlungsvorgangs über das Internet durchführen. Damit bei der Steuer 2013 die vereinfacht gezahlten Geldspenden auch abziehbar sind, wird die Einkommensteuer-Richtlinie geändert. Endlich fällt das aufwendige Sammeln und Einreichen von Spendenbelegen hiermit weg.

Gesetzesänderungen 2013: Förderung der Elektromobilität

Bei Elektromobilität soll sich Deutschland zum Leitmarkt entwickeln. Damit der Umstieg auf die Elektromobilität bei der Steuer 2013 tatsächlich auch funktioniert, wurden steuerlichen Anreize zur Anschaffung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeugs verstärkt angepasst.

Durch das Verkehrsteueränderungsgesetz hat man die bereits vorhandene Begünstigung für reine Elektro-Pkw bei der Kfz-Steuer auf Fahrzeuge aller anderen Klassen ausgeweitet, wenn diese rein elektrisch angetrieben und durch Batterien oder Brennstoffzellen gespeist werden.

Die Förderdauer wird um weitere fünf auf insgesamt zehn Jahre verlängert.

Die Steuerbefreiung begünstigt dabei nicht nur neue Fahrzeuge, sondern auch alle ab dem 18. Mai 2011 erstzugelassene Elektrofahrzeuge. Da ab dem 18. Mai 2011 das Gesetz durch die Bundesregierung beschlossen wurde.

Beachten Sie bitte, dass ab dem 1. Januar 2016 die Befreiung wieder fünf Jahre dauert.

Wir wünschen allen einen guten Rutsch ins neue Jahr 2013!

Mit winterlichen Grüßen

Ihr www.steuer-info-blog.de


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