Steuererklärung für Vereine ist ein Muss -

Steuererklärung für Vereine ist ein Muss

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Steuererklärung für Vereine

Welche Steuererklärung für Vereine muss dem Finanzamt eingereicht werden?

Die Tätigkeiten eines Vereins werden durch die Finanzämter in Bezug auf die Steuererklärung für Vereine oder deren Steuerbefreiung alle drei Jahre geprüft.

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Neben den Vereinen werden auch andere Organisationen, die eben wie die Vereine den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, vom Fiskus auf die Steuerbefreiung überprüft.

  • Dazu gehören Sport- und Musikvereine, Vereine für den Naturschutz, Vereine zur Förderung von Schulen und Kindergärten.

Es werden die Tätigkeiten der Vorjahre solcher Vereine oder Organisationen überprüft und ob bei diesen die Voraussetzungen für die Körperschaft- und Gewerbesteuerbefreiung noch vorliegen.

Welche Steuererklärung für Vereine muss beim Finanzamt eingereicht werden?

Beim zuständigen Finanzamt ist folgende Steuererklärung für Vereine für die Überprüfung der Steuerbefreiung abzugeben:

Was muss der Steuererklärung für Vereine beigefügt werden?

Neben dem o. g. Vordruck sind folgende Unterlagen der Steuererklärung für Vereine beizufügen:

Der Prüfungszeitraum, die drei Jahre, sind nicht bei allen Vereinen gleich, deshalb sind jetzt nicht alle Vereine betroffen, sondern nur die, bei welchen der dreijährige Zeitraum rum ist.

Vereine bekommen eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung

Wegen o. g. Gründen werden viele Vereine in den nächsten Tagen eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung für Vereine mit beigefügten Unterlagen im Briefkasten haben.

  • Seit einige Jahren werden den Vereinen oder auch anderen Steuerzahlern keine Steuerformuare mehr verschickt.

Die notwendige Steuererklärung für Vereine bzw. der Vordruck Gem 1 kann im Internet heruntergeladen werden. Die Formulare stehen im Formularcenter unter Formulare A – Z Gemeinnützigkeit bereit.

  • Die Fomulare können im PDF-Format direkt am PC ausgefüllt und später ausgedruckt werden.

Außerdem besteht noch die Möglichkeit die Steuererklärung für Vereine direkt über Elster zu übermitteln.

Sollten die Vereine kein Internet haben, so können diese ausnahmsweise die Vordrucke beim zuständigen Finanzamt abholen, ausfüllen und dem Finanzamt im Papierform abgeben.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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