Steuerklassen bei verheirateten Arbeitnehmern 2015 -

Steuerklassen bei verheirateten Arbeitnehmern 2015

steuerklassenkombinationen bei verheirateten

Steuerklassen bei verheirateten Arbeitnehmern

Steuerklassen bei verheirateten oder Lebenspartner, die angestellt sind, die in Deutschland nicht dauernd getrennt sondern zusammen leben, wobei beide Gehalt bekommen, können selbst ausgewählt werden.

Aber welche Steuerklassen bei verheirateten Angestellten passt eigentlich in Ihrem Fall und wie finden Sie es heraus?

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Voraussetzungen für die Auswahl der Steuerklassen bei verheirateten Arbeitnehmern

Verheiratete Arbeitnehmer oder Lebenspartner können zwischen drei verschiedenen Steuerkombinationen wie 4/4, 3/5 oder 4/4 Faktor wählen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

1. beide unbeschränkt steuerpflichtig sind d. h. in der Regel in Deutschland leben

2. nicht dauernd getrennt leben (leben somit zusammen)

3. beide angestellt sind und somit Gehalt bekommen.

Steuerklassen bei verheirateten – Wann lohnt sich 3/5 eigentlich?

Diese lohnt sich in der Regel für Arbeitnehmer, wo der in der Steuerklasse 3 eingetragene Ehegatte oder Lebenspartner ca. 60 Prozent und der andere in Steuerklasse 5 eingestufte Ehegatte oder Lebenspartner ca. 40 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient.

  • Beträgt das Einkommensverhältnis der Ehegatten oder Lebenspartner nicht 60/40, so könnte dies zu hohen Nachzahlungen bei Abgabe der gemeinsamen Steuererklärung führen.

Dies muss den verheirateten Arbeitnehmern von Anfang an klar sein und es müssten Rücklagen für solche Fälle gebildet werden, um spätere Steuernachzahlung bezahlen zu können.

  • Der höherverdienende Ehegatte bzw. Lebenspartner sollte dabei immer die Steuerklasse 3 wählen. Hier reduzieren sich die Steuer- und Sozialversicherungsabzüge. Wobei bei dem Ehegatten, welcher die Steuerklasse 5 ausgewählt hat, die Abzüge recht hoch sind.

Jedoch entsprechen die Steuerabzugsbeträge beider Ehegatten oder Lebenspartner zusammen ungefähr die zu erwartende Jahressteuer.

  • Manch eines Ehepaar will während des Jahres mehr Geld haben, jedoch bringt es nichts, wenn nichts für die spätere Steuernachzahlung zurück gelegt wird und bei Abgabe der Steuererklärung ein böses Erwachen folgt.

Wählen die beiden Ehegatten die Steuerklassenkombination 3/5 aus, so muss eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn beide Arbeitslohn beziehen.

Steuerklassen bei verheirateten: Wann ist die Steuerklassenkombination 4/4 bei verheirateten Arbeitnehmern zu wählen?

Um etwas sicherer zu gehen und Steuernachzahlungen zu vermeiden, bleibt es den Ehegatten oder Lebenspartnern sich für die Steuerklasse 4/4 zu entscheiden.

  • Durch die Auswahl der Steuerklasse 4/4 wird kein höherer Abzug bei dem Ehegatten oder Lebenspartner mit der Steuerklasse 5 vorgenommen. Die günstigere Steuerklasse 3 entfällt jedoch ebenfalls.

Beide werden so behandelt, als hätten diese jeweils die Steuerklasse 1.

  • Diese Steuerklassenkombination ist in der Regel günstiger, wenn beide Ehegatten ungefähr gleich verdienen.

Damit die Steuerklassenwahl den verheirateten oder verpartnerten Arbeitnehmern noch leichter fällt, wurden Tabellen vom Bundesministerium der Finanzen ausgearbeitet, wo verheiratete Arbeitnehmer die günstigere Steuerbelastung für ihren Fall während des Jahres auswählen können.

  • Der Tabelle können die Ehegatten oder Lebenspartner die Höhe ihrer monatlichen Arbeitslöhne mit Steuerklassenkombination entnehmen und somit abgleichen, welche Steuerklassen in ihrem Fall am günstigsten und besten passen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass vor Anwendung der Tabelle die Freibeträge von den Bruttolöhnen abzuziehen sind.

Was steckt hinter dem Faktorverfahren und wann sollen wir diese Steuerklassen bei verheirateten wählen?

Bei der Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor berechnet das Finanzamt einen Faktor und nähert sich der tatsächlichen Steuervorauszahlung sehr.

  • Für jeden Ehegatten wird der Grundfreibetrag beim Abzug der Lohnsteuer berücksichtigt und die einzubehaltende Steuer reduziert sich durch die Anwendung des Faktors und Wirkung des Splittingverfahrens.

Der Faktor gilt als ein steuermindernder Multiplikator, der sich gerade bei Ehegatten, die unterschiedliche Gehälter haben, auswirkt und wo das Splittingverfahren zu dem auch angewendet wird.

  • Die Steuerklassen bei verheirateten Arbeitnehmern 4/4 mit Faktor können beim Finanzamt beantragt werden, wobei auch die Freibeträge auf Antrag berücksichtigt werden können.

Der Faktor wird wie folgt berechnet: voraussichtliche Einkommensteuer im Splittingverfahren („Y“) geteilt durch die Summe der Lohnsteuer für die Arbeitnehmer-Ehegatten/Lebenspartner gemäß Steuerklasse IV („X“). Ein etwaiger Freibetrag wird hier nicht gesondert berücksichtigt, weil er bereits in die Berechnung der voraussichtlichen Einkommensteuer im Splittingverfahren einfließt.

Sobald dem Finanzamt der Antrag vorliegt, wird dieser bearbeitet und elektronisch an den Arbeitgeber weiter geleitet und erst dann wird dieser bei der Lohnabrechnung tatsächlich sichtbar.

  • Das Faktorverfahren ermöglicht den Lohnsteuerabzug der jährlichen Steuer ziemlich genau auszurechnen, um hohen Steuernachzahlungen bei Abgabe der Steuererklärung zu vermeiden.

Die Lohnsteuer wird bei dem Faktorvefahren ganz anders verteilt als bei den Steuerklassen bei verheirateten 3 und 5.

Es ist empfehlenswert diverse Steuerberechnungen mit unterschiedlichen Steuerklassekombinationen durchzuführen, um die passende Steuerklassenkombination für ihren Fall zu finden.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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