Steuern hinterziehen - Schärfere Regeln bei Selbstanzeige beachten -

Steuern hinterziehen – Schärfere Regeln bei Selbstanzeige beachten

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Steuern hinterziehen

Steuern hinterziehen aber schärfere Regeln bei Selbstanzeige, die durch Finanzminister demnächst erfolgen werden, beachten.

Die Selbstanzeige kann dem Steuern hinterziehen ein Ende setzen und somit ein ruhiges Gewissen herbeiführen und alles wieder gut machen.

Jedoch gibt es bei der strafbefreienden Selbstanzeige einige Regeln, an die sich die Bürger halten sollten. Diese Regeln wollen die Finanzaminister der Länder verschärfen.

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Welche schärfere Regeln sollen bei Selbstanzeige demnächst beachtet werden?

Geplant ist den Zuschlag bei schwerem Steuern hinterziehen zu verdoppeln und den Offenlegungszeitraum von bisher geltenden fünf aus zehn Jahre auszuweiten.

  • Es wurde noch nicht geklärt, ob der Aufschlag schon bei Steuernachzahlungen von < als 50.000 Euro entstehen soll oder nicht.

Weiterhin ist noch in Frage gestellt, ob bei höheren hinterzogenen Steuernbeträgen gar keine Strafbefreiung mehr möglich sein könnte.

  • Außerdem ist noch offen, in welcher Höhe die Zuschläge bei schwerem Steuern hinterziehen fällig werden sollten.

Geprüft wird durch die Finanzminister, ob ein Strafzuschlag mehr als 10 Prozent betragen und eine Höchstgrenze festgelegt werden könnte.

Bis wann werden die Regeln für die Selbstanzeige feststehen?

Bis Anfang Mai wollen die Finanzminister, die noch offenen Fragen klären und somit die Regeln festlegen.

  • Trotz der schärferen Regeln sollte die Selbstanzeige weiterhin handhabbar für die Bürger sein.

Nach dem den Steuerbürgern die schärfere Regeln bekannt geworden sind, haben immer mehr Bürger jetzt schon eine Selbstanzeige gestellt, um die geplante schärfere Regeln zu umgehen.

Der Fiskus hat sich wieder mit den schärferen Regeln der Selbstanzeige bei Steuern hinterziehen beschäftigt, da durch den prominenten Fall von Bahyern-Präsidenten Uli Hoeneß die Selbstanzeige wieder in Vordergrund gerrückt ist.

Welche Regeln gelten jetzt bei Selbstanzeige und Steuern hinterziehen?

Der Strafzuschlag beträgt bei hinterzogenen Steuern über 50.000 Euro fünf Prozent. In der Zukunft soll dieser zehn Prozent betragen.

  • Neben dem Strafzuschlag werden auch Verzugszinsen i. H. v. sechst Prozent bei Steuern hinterziehen fällig.

Der Offenlegungszeitraum beträgt jetzt fünf Jahre d.h. alles was in der Selbstanzeige erklärt wird, muss über fünf Jahre gehen.

  • Die Finanzminister planen diesen auf zehn Jahre zu verlängern.

Künftig müssen bei der Selbstanzeige nach Planung der Finanzminister zehn Jahre offengelegt werden, um straffrei davon kommen zu können.

  • Die Verjährungsfrist bei Strafverfolgung soll auch bei einfacher Steuerhinterziehung bereits zehn Jahre betragen.

Es soll künftig deutlich spürbar gemacht werden, ob nur 50.000 Euro oder Millionenbeträge hinterzogen werden. Die Strafe soll gerechter für kleine und große Steuerhinterzieher ausfallen.

Gerade aktuelle Ereignisse, wie der Fall von Uli Hoeneß, führen dazu, dass die geltende Regelung noch mal unter die Lupe genommen wird und beim Steuern hinterziehen der Weg über die Selbstanzeige noch schwieriger und teurer d. h. mehr Strafgeld kosten wird.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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