Vermietung an Angehörige 2012 - Auf was muss man Acht geben! -

Vermietung an Angehörige 2012 – Auf was muss man Acht geben!

Vermietung an Angehörige 2012 – Einheitliche Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung

Bei der Vermietung an Angehörige 2012 sind einige Änderungen dazu gekommen. Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wurde durch die neueingeführte einheitliche Prozentgrenze i. H. v. 66 % bei Vermietung an Angehörige 2012 vereinfacht.

  • Bei Ermittlung der Prozentgrenze spielt die ortsübliche Miete eine sehr große Rolle.
  • Die ortsübliche Miete stellt einen Maßstab dar und wird als ortsübliche Vergleichsmiete immer bei der Berechnung berücksichtigt.
  • Eine große Hilfe stellt auch ortsüblicher Mietspiegel dar. Diese verwenden man oft bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete.

Anzeige

  • Bisher gab es immer wieder Streitigkeiten hinsichtlich der bisher geltender Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und Auffassung der Finanzverwaltung, da bei einem Mietzins zwischen 56% und 75% der ortsüblichen Miete die Totalüberschuss-prognose vorgenommen wurde.
  • Diese werden nun durch die Vereinheitlichung der Prozentgrenze bei Vermietung an Angehörige 2012 vermieden.
  • Als vollentgeltlich wird nun die Vermietung einer Wohnung dann angesehen, wenn die ortsübliche Miete bei längerfristiger Vermietung nicht weniger als 66 % beträgt, hier wird grundsätzlich keine Totalüberschussprognose  mehr durchgeführt und somit wird die Einkünfteerzielungsabsicht unterstellt.

Was einheitlich ist, ist auch für jeden anwendbar und auch absetzbar.

  • Der Fiskus wollte mit dieser Regelung das Leben für Vermieter erleichtern. Insbesondere die Vermieter entlasten, die ihre Häuser oder Wohnungen an Angehörige vermieten.

  • Beträgt der Mietpreis weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete, so wird die Vermietung in einen entgeltichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt.
  • Das bedeutet für Sie, dass Sie ein Teil ihrer Kosten nicht mehr absetzen können. Dies wäre natürlich sehr ärgerlich.
  • Der Fiskus wird nicht mehr bei Vermietung an Angehörige 2012 über die Überschussprognose diskutieren wollen, denn er ist mit der Regelung zufrieden. Weniger Aufwand für den Staat und auch für den Steuerzahler.

Verschenken Sie kein Geld dem Fiskus und achten Sie besonders auf die mit Ihrem Angehörigen vereinbarte Miete. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Mietspiegel mit der vereinbarten Miete vergleichen und auf mehr als 66 Prozent der ortsüblichen Miete kommen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

 


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.