Wie soll elektronischer Kontoauszug aufbewahrt werden? -

Wie soll elektronischer Kontoauszug aufbewahrt werden?

elektronische kontoauszüge

Elektronischer Kontoauszug

Ein elektronischer Kontoauszug eines Selbständigen muss korrekt aufbewahrt werden.

Ein ausgedruckter elektronischer Kontoauszug reicht für die Aufbewahrung leider nicht aus.

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Oft nutzen viele Bürger das Online-Banking-Verfahren und erhalten von der Bank keine Kontoauszüge in ausgedruckter Form mehr.

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass ein ausgedruckter elektronischer Kontoauszug bei Steuerpflichtigen, die Gewinneinkünfte haben, für die Aufbewahrung leider nicht ausreicht.

Aufbewahrung elektronischer Kontoauszüge bei privaten Konten

Die Aufbewahrung elektronischer Kontoauszüge bei privaten Konten ist nicht notwendig, wo die positive Summe der Überschuseinkünfte des Steuerpflichtigen 500.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt.

Elektronischer Kontoauszug bei Selbständigen

Neben dem Ausdruck muss auch ein elektronischer Kontoauszug in Form eines digitalen Dokuments als Originaldatei ebenfalls aufbewahrt und darf auf keinen Fall gelöscht werden.

  • Viele Bankkunden nehmen bereits an dem Online-Banking-Verfahren teil und erledigen ihre Bankgeschäfte bequem von zu Hause aus und erhalten keine Kontoauszüge in Papierform mehr. Viel mehr bekommen diese eine Datei von der Bank und drucken diese für ihre Buchhaltung aus.

Jedoch müssen sie dabei beachten, dass auch die elektronischen Kontoauszüge korrekt abgelegt sein müssen.

Was stellt ein elektronischer Kontoauszug dar und was passiert wenn dieser gelöscht wird?

Ein elektronischer Kontoauszug ist aufbewahrungspflichtig und stellt originär digitales Dokument dar. Es reicht nicht aus, wenn Steuerpflichtige mit Gewinneinkünfte und somit Selbständige ihre elektronische Kontoauszüge einfach nur ausdrucken.

Wird die von der Bank erhaltene Datei in Form eines elektronischen Kontoauszuges gelöscht, so liegt ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten vor.

Übliche Kontoauszüge in Papierform – elektronische Kontoauszüge

Ein Ausdruck des elektronischen Kontoauszuges ist nicht mit üblichen Kontoauszügen als Beweismittel gleich zu setzen. Es handelt sich nur um reine Kopie des originalen Kontoauszuges.

Darf ich meine Buchhaltung elektronisch führen und was muss ich beachten?

Die Buchführung und alle damit im Zusammenhang stehende Unterlagen, dürfen auf Datenträgern geführt werden. Jedoch müssen diese ordnungsgemäß aufbewahrt werden.

  • Besteht die Buchführung aus elektronischen Kontoauszügen, so sind diese auf Datenträgern zu speichern und während der Aufbewahrungspflicht immer lesbar, verfügbar sicher zu stellen.

Die elektronischen Daten dürfen nicht gelöscht, nachträglich manipuliert oder geändert werden. Diese sind von Anfang im originalen Zustand zu speichern und aufzubewahren.

  • Eine Aufbewahrung von XLS- oder CSV-Datei, die Kunden von der Bank meistens erhalten ist nicht ausreichend, wenn elektronische Kontoauszüge übermittelt werden und änderbar oder unterdrückbar sind.

Kann meine Bank für mich die elektronische Kontoauszüge aufbewahren?

Alternativ können die Bankkunden ihre elektronische Kontoauszüge auch bei ihrer Bank während der Aufbewahrungsfrist griffbereit halten lassen.

  • Dies muss natürlich mit der zuständigen Bank vorher abgesprochen und evtl. auch schriftlich festgehalten werden.

Ausgedrucker elektronischer Kontoauszug ist nicht gleich ein originales Dokument und hier sind einige wichtige Details bei Aufbewahrung zu beachten, um sich den Ärger mit dem Finanzamt zu ersparen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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