Sozialversicherung 2015 - neue Sozialversicherungswerte -

Sozialversicherung 2015 – neue Sozialversicherungswerte

sozialversicherungswerte 2015

Sozialversicherung 2015

Die neuen Werte für Sozialversicherung 2015 wurden durch Bundesregierung bekannt gegeben.

Bei Sozialversicherung 2015 gibt es somit neue Bemessungsgrenzen, die bei der Lohnabrechnung ab 2015 zu beachten sind.

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Da die Löhne und Gehälter im vergangenen Jahr in Deutschland wieder erhöht wurden, war eine Anpassung der geltenden Bemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung notwendig.

  • Die entsprechende Verordnung wurde im Bundesrat bereits verabschiedet.

Werte der Sozialversicherung 2015 – Beitragsbemessungsgrenze bei Rentenversicherung

Wie folgt wurde die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze bei der Rentenversicherung erhöht:

  • von 5.950 Euro (2014) auf 6.050 Euro (ab 2015) pro Monat (West)
  • von 5.000 Euro (2014) auf 5.200 Euro (ab 2015 pro Monate (Ost).

Beitragsbemessungsgrenzen der knappschaftlichen Rentenversicherung

Bei der knappschaftlichen Rentenversicherungen gelten folgende neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze ab 2015:

  • 7.450 Euro (West)
  • 6.350 Euro (Ost).

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2015 bundesweit auf 34.999,00 Euro festgelegt.

Anhebung der Versicherungspflichtgrenze ab 2015 und wobei benötigt man diese?

Bundesweit wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung einheitlich festgesetzt und entsprechend jährlich erhöht.

  • Wer also über die Versicherungspflichtgrenze verdient, kann sich bei der privaten Krankenversicherung versichern. Er ist somit bei Überschreiten der Grenze nicht mehr verpflichtet, weiterhin die gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge abzuführen.

Die Grenze wird in der gesetzlichen Krankenversicherung der Jahresarbeitsentgeltgrenze gleich gesetzt.

  • Diese erhöht sich ab 2015 auf 54.900 Euro, wobei im Jahre 2014 noch 53.550 Euro galten.

Die bundesweit geltende Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab 2015 49.500 Euro pro Jahr. In 2014 waren es noch 48.600 Euro pro Jahr.

Neu festgelegte Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2015 – Was steckt dahinter und für was braucht man diese?

Die Bezugsgröße hat für ziemlich viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung.

  • Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird nach der Bezugsgröße die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder und auch für das Mindestarbeitsentgelt festgesetzt.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung hängt von der Bezugsgröße ab, welcher Beitrag durch Selbständige oder Pflegepersonen gezahlt werden muss.

  • Die Bezugsgröße beträgt für 2015 2.835 Euro pro Monat in den alten Bundesländern, welche im Jahre 2014 noch 2.765 Euro betrug.

Für neue Bundesländer beträgt diese ab 2015 2.415 Euro, welche im Vorjahr 2.345 Euro betrug.

Die neuen Werte der Sozialversicherung 2015 sollten bei den Lohnabrechnungen ab Januar 2015 berücksichtigt werden.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


2 comments on “Sozialversicherung 2015 – neue Sozialversicherungswerte

  1. Jana sagt:

    Danke für die neuen Bemessungsgrenzen. Muss auf diesem Weg die Seite hier mal Loben, für die tolle und hilfreiche Informationsarbeit. Hab mich zum Teil bei vielen anderen online Seiten durchgeschlagen, aber hier hatte ich immer hilfreiche Infos.
    LG,
    Jana

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