Gewinnausschüttung bei kostenlosem Urlaub auf Mallorca -

Gewinnausschüttung bei kostenlosem Urlaub auf Mallorca

verdeckte gewinnausschüttung

Gewinnausschüttung

Zu einer Gewinnausschüttung kann es durch kostenlose Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie kommen.

Wann liegt eine steuerpflichtige Gewinnausschüttung in solchen Fällen vor und welche Auswirkung hat es auf die deutsche Besteuerung?

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Warum die Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie in Deutschland teuer werden kann?

Der Bundesfinanzhof hat seine Entscheidung getroffen, dass die Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie für in Deutschland lebende Gesellschafter teuer werden kann und zu höheren Steuernachzahlungen führen kann.

  • Dieser Fall tritt ein, wenn die spanische Kapitalgesellschaft Inhaber der Immobilie ist und deren Gesellschafter in Deutschland leben und die Immobilie nutzen.
  • Es ist wohl in der Praxis so üblich beim Kauf einer spanischen Immobilie zunächst eine Kapitalgesellschaft zugründen und diese als Eigentümerin der Immobilie darzustellen.
  • Diese Vorgehensweise erspart spanische Steuern, außerdem sind die Haftungsbeschränkung und Anonymität vorhanden.
  • Das Model kann in Deutschland jedoch ganz teuer werden, da für die Nutzung der Immobilie meistens keine angemessene oder überhaupt keine Miete gezahlt wird.
  • Der Mietverzicht führt in Deutschland zu einer verdeckten Gewinnausschüttung der spanischen Kapitalgesellschaft an ihren deutschen Gesellschafter.

Der Verzicht liegt ja meistens nur vor, weil gesellschaftliche Verhältnisse und eine Vermögensmehrung vorliegen.

 

Um was genau ging es hier bei der Gewinnausschüttung eigentlich?

Es ging um eine deutsche Familie, die aus zwei Kindern und Eltern bestand. In Mallorca wurde ein 160 qm großes Einfamilienhaus mit Schwimmbad für 2,4 Mio. DM im Jahre 2000 gekauft.

  • Dazwischen wurde jedoch eine spanische Kapitalgesellschaft geschaltet.
  •  Das ganze Jahr durfte die Familie das Haus für Urlaubszwecke kostenlos nutzen. Das Finanzamt ist in diesem Fall davon ausgegangen, dass die kostenlose Nutzung eine steuerpflichtige verdeckte Gewinnausschüttung der Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter darstellt.
  • Die Gewinnausschüttung, die für die Jahre 2001 und 2005 nachträglich entstanden ist, beträgt ca. 78.000 Euro jährlich. Dieser Betrag stellt die Kosten einer geschätzten Miete oder ähnliches dar. Der Bundesfinanzhof hat dies auch bestätigt.
  •  Bitte bedenken Sie, dass beim Kauf einer ausländischen Immobilie das Urteil zukünftig beachtet werden muss. Insbesondere beim Kauf eines Objektes in Spanien.

Ab 2013 ist die Besteuerung in Deutschland eher gering, weil es mittlerweile ein Doppelbesteuerungsabkommen mit  Spanien vorliegt und solche Gewinnausschüttung meistens in Spanien besteuert werden müsste.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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