Archiv: Fahrkosten Hin- und Rückfahrt

Vollzeitbildungsmaßnahme keine regelmäßige Arbeitsstätte – Fahrkosten für Hin- und Rückfahrt voll von der Steuer abzugsfähig

Vollzeitbildungsmaßnahme stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte dar – Fahrtkosten in voller Höhe abzugsfähig Die Fahrtkosten für eine Vollzeitbildungsmaßnahme, da diese keine regelmäßige Arbeitsstätte darstellt, sind nicht wie die Pendlerpauschale nur für Hinfahrt, sondern in voller Höhe für Hin- und Rückfahrt als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig.  Eine Vollzeitbildungsmaßnahme stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte dar. Was bedeutet vorweggenommene Werbungskosten? Vorweggenommene Werbungskosten, • Read More »