Au-pair-Mädchen bekam kein Kindergeld -

Au-pair-Mädchen bekam kein Kindergeld

Der Au-pair-Aufenthalt im Ausland wurde bei einem Mädchen nicht als Ausbildung anerkannt, weil die Sprachkurse, die das Mädchen im Ausland besucht hatte, nicht mindestens 10 Stunden pro Woche dauerten und dies hatte eine verheerende Auswirkung auf das Kindergeld.

Das Finanzamt hat das Mädchen nicht als Kind im steuerlichen Sinne anerkannt und die Eltern des Mädchens bekamen kein Kindergeld und gingen bei dem Fall leer aus.

Sind die Kinder volljährig, so können diese nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Eine Voraussetzung für die Berücksichtigung als Kind und somit für die Gewährung des Kindergeldes ist die Ausbildung des Kindes.

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Fall:

In dem Urteil III R 82/10 geht es um eine Klägerin deren Tochter zunächst das Abitur abgeschlossen hatte und dabei den Englischunterricht als Fremdsprache belegt hatte. Nach dem Abitur nahm sie für die Dauer eines Jahres an einem Cultural Care Au-pair-Programm in den USA teil. Dabei lebte Sie bei einer Gastfamilie und bekam in Gegenzug für Ihre Leistung als Au-Pair-Mädchen ein wöchentliches Taschengeld und was zu essen und zu trinken und übernachtete auch kostenfrei.

Das Mädchen sollte während ihres USA-Aufenthaltes eine Schule oder College besuchen, um die englische Sprache zu lernen. Dabei sollten die Kurse auch ca. 10 Stunden pro Woche dauern. Tatsächlich absolvierte die Tochter der Klägerin einen Kurs für Kindererziehung, dabei wurden die Unterschiede zwischen Kindererziehung in Europa und USA vermittelt. Außerdem hat diese noch an einem 32-stündigen bzw. 5-tätigen Au-pair-Training teilgenommen, wo ihr der Umgang mit den Kindern z. B. bei Kinderkrankheiten beigebracht wurde. Zusätzlich hat die Tochter der Klägerin noch einen Englisch-Kurs für Erwachsene am Dienstag und Donnerstag besucht, dies erfolgt nur ein Monat lang und täglich ca. 2 Stunden. Hier konnte Sie Grammatik und Vokabeln des täglichen Lebens erlernen. Ein weiterer Sprachunterricht erfolgt nicht.

Als das Mädchen wieder nach Deutschland kam so begann Sie ein rechtswissenschaftliches Studium an einer deutschen Uni zu absolvieren.

Die Familienkasse verlangte, dass zu viel ausgezahlte Kindergeld wieder zurück. Der Einspruch blieb erfolglos.

Das Finanzgericht lehnte den Au-Pair-Aufenthalt in USA als Ausbildung ab, weil das Mädchen weniger als 10 Stunden am Sprachunterricht teilgenommen hatte. Für Ihr späteres Studium in Deutschland, war der Auslandaufenthalt nicht von Bedeutung. Sie hätte auch ohne diesen an dem Studiengang teilnehmen können.

Die Entscheidung:

Ein volljähriges Kind bekommt das Kindergeld, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird. Eine Berufsausbildung kann auch auf jeden Fall im Ausland erfolgen. Sofern in Ausland eine Uni oder Fachschule besucht wird oder ein Praktikum, welches für die Berufsqualifikation notwendig ist, hier kann auch gleichzeitig ein Au-Pair-Verhältnis vorliegen. Ein Au-Pair-Verhältnis an sich gilt nicht als Ausbildung.

Nicht jeder Aufenthalt im Ausland, durch den bessere Sprachkenntnisse in der jeweiligen Landessprache erlangt werden, wird als Ausbildung für einen Beruf anerkannt.

Fremdsprachenunterricht kann manchmal auch als Berufsausbildung berücksichtigt werden auch wenn der Unterricht insgesamt weniger als 10 Stunden pro Woche dauert, wenn das Kind noch zusätzlich viel Zeit über die übliche Vor-und Nachbereitung aufwänden muss und dies auch erforderlich ist.

Die Tochter der Klärgerin hat jedoch nur jeweils vier Stunden bzw.  ca. 5,5 Wochenstunden Sprachunterricht erhalten.

Die Au-Pair-Kurse an sich werden nicht als Berufsausbildung berücksichtigt. Weil diese nicht im Rahmen einer anerkannten Form der Berufsausbildung belegt wurden und nicht zu einem fachlich anerkannten Abschluss führen. Für das Studium in Deutschland war dieser Kurs  ohne Bedeutung.

Vielleicht wäre es für die Tochter besser gewesen, sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend zu melden, denn hier wären evtl. die Voraussetzungen für das Kindergeld erfüllt.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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