Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft -

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

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Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft kann jede werdende Mutter treffen, wenn die auszuübende Tätigkeit nicht mehr gemacht werden kann.

Was muss jedoch die Mutter über das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft wissen?

Wo ist das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft geregelt?

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Das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ist im §§ 3 ff. des Mutterschutzgesetzes geregelt und gilt für werdende und stillende Mütter.

  • Dabei stellt das Beschäftigungsverbot keine normale Arbeitsunfähigkeit dar.

Arbeitgeber übernehmen nicht die ganzen Kosten während eines Beschäftigungsverbotes.

Aus welchen Gründen gibt es Beschäftigungsverbote?

Einer der wichtigsten Punkte ist der Gesundheitsschutz sowohl der Mutter als auch natürlich des Kindes.

  • Während der Schwangerschaft und der Stillzeit gilt besonderer Schutz. Das Gesetz unterstützt die Rechte der werdenden Mütter.

Mögliche Gefahren am Arbeitsplatz müssen beseitigt werden und Arbeitgeber müssen bestimmte Besonderheiten beachten.

  • Es gibt generelles und individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft.

Normale Krankheit oder Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?

Diese Entscheidung kann nur der zuständige Arzt treffen. Es kommt dabei auch auf die Beschwerden darauf an, ob arbeitsunfähig oder Beschäftigungsverbot.

  • Ein Beschäftigungsverbot liegt in der Regel vor, wenn den Beschwerden die Schwangerschaft und nicht die Krankheit zu Grunde gelegt wird.

Was ist unter generellem Beschäftigungsverbot zu verstehen?

Ein generelles Beschäftigungsverbot gilt mit Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort.

  • Schwangeren Frauen ist es nicht erlaubt gesundheitsgefährdende und schwere Tätigkeiten während der Schwangerschaft zu erledigen.

Insbesondere betroffen sind z. B. Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit oder eine Tätigkeit im ständigen Stehen.

  • Die ganze oder ein Teil der ausgeübten Tätigkeit kann von einem Beschäftigungsverbot betroffen sein.

Wann gilt ein individuelles Beschäftigungsverbot?

Ein individuelles Beschäftigungsverbot greift in der Regel nur bei besonderen Lebenssituationen.

  • Wird eine Gefährdung des Lebens von Mutter oder Kind bei weiterer Ausübung der Tätigkeit festgestellt, so darf die Arbeitnehmerin die Tätigkeit nicht während der Schwangerschaft ausüben.

Allein der Arzt ist für die Feststellung der Beschäftigungsverbote und deren Art zuständig.

  • Das Beschäftigungsverbot muss schriftlich durch eine Bescheinigung ausgesprochen und dem Arbeitgeber vorgelegt werden

Kann der Chef mir eine andere Tätigkeit während des Beschäftigungsverbotes aufzwingt?

Der Chef kann leider eine anderweitige Tätigkeit aufzwingen, wenn die Tätigkeit, die bisher erledigt wurde, nicht während der Schwangerschaft ausgeübt werden kann.

  • Es muss sich jedoch dabei um eine Tätigkeit handelt, die durch das ausgesprochene Beschäftigungsverbot nicht ausgeschlossen ist.

Finanzielle Nachteile dürfen durch ein Beschäftigungsverbot und Vergabe einer anderen Arbeit nicht für die Arbeitnehmerin entstehen.

Wer trägt die Kosten für die Weiterzahlung des Gehaltes während des Beschäftigungsverbotes?

Arbeitgeber sind verpflichtet einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zunächst einmal über die Lohnabrechnung zu zahlen.

  • Sollten jedoch einen Antrag auf Erstattung des gezahlten Zuschusses bei der zuständigen Krankenkasse stellen und sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, um weitere Details zu erfahren.

Jede werdende Mutter kann ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft treffen, außerdem könnte auch eine andere zumutbare Tätigkeit zugewiesen werden.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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